Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.69

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Der Aufwärtstrend erfuhr im Jahr 2013 mit einem Jahresplus von 909
Anträgen gegenüber 2012 die größte Steigerung seit 2003. Die Referatsleitung führt den Anstieg im Jahr 2013 zum einen auf die gestiegene Zahl von Studentenanträgen und zum anderen auf das Auslaufen
der Wohnbauförderungsdarlehen bei mehreren Wohnhäusern zurück,
wodurch nunmehr für jene Bewohner ein Antragsrecht auf die MuAB
besteht.
Vergleich MuAB Tirol
(inkl. Innsbruck) mit
MuAB Innsbruck

Die landesweiten Aufwendungen werden im Rechnungsabschluss des
Landes auf der Vp. 1-469004-7681103 (Mietzins- und Annuitätenbeihilfen) gebucht. Im Jahr 2003 wurden tirolweit Beihilfen in Höhe von
€ 11.688.273,00 ausbezahlt. Im Rechnungsabschluss 2013 des Landes ist ein diesbezüglicher Betrag von € 21.273.536,42 ausgewiesen.
Auf das Gemeindegebiet Innsbruck entfielen davon im Jahr 2003
€ 7.219.539,00 bzw. im Jahr 2013 € 15.098.368,00.
Die Beihilfen im Gemeindegebiet der Stadt Innsbruck machten im Jahr
2003 noch 61,8 % der landesweiten Mittel aus und erreichten im Jahr
2013 einen Wert von 71,0 %. Somit werden mehr als 2/3 der landesweiten Mittel für die MuAB an Personen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck ausbezahlt.
6 Tätigkeitsumfang in den Bereichen Wohnhaussanierung
sowie Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

Aufgaben lt. MGO bzw.
Tätigkeiten lt. Produktbeschreibungen

Wie bereits im Kapitel 2 – Vorbemerkungen ausgeführt, sind dem Amt
für Wohnungsservice gemäß den Bestimmungen der Magistratsgeschäftsordnung unter anderem auch die Aufgaben


Prüfung von Förderungsansuchen für Wohnhaussanierungen und
Impulsförderungen sowie



Bearbeitung Mietzinsbeihilfe-Ansuchen, Mietzins- und Wohnbeihilfenberatung

zugeordnet.
Die vom Referat Wohnbauförderung im Rahmen der Produkte 4411 –
Wohnhaussanierungsförderung, 4412 – Bürgerinformation und Beratung sowie 4413 – Mietzins- und Annuitätenbeihilfe ausgeführten Tätigkeiten sind in den zugrunde liegenden Produktbeschreibungen dokumentiert.
(Keine) Rechtliche
Grundlage für Tätigkeiten der Stadt Innsbruck
in den Bereichen
Wohnhaussanierung
sowie Mietzins- und
Annuitätenbeihilfe –
Empfehlung

Eine rechtliche Grundlage in Form von konkreten gesetzlichen Bestimmungen bzw. schriftlichen Übereinkünften, worin die in der Wohnhaussanierungsförderung des Landes Tirol von der Stadt zu verrichtenden Tätigkeiten festgeschrieben sind, existiert nach Rücksprache
mit dem Vorstand des Amtes für Wohnungsservice nicht. Auch im Bereich der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe sind die von der Stadt Innsbruck durchgeführten Tätigkeiten nicht (schriftlich) festgelegt bzw. von
jenen des Landes nicht (schriftlich) abgegrenzt.
Diese Umstände betonte die Kontrollabteilung deshalb, da die Stadt
Innsbruck in diesen beiden Förderbereichen nach ihrer Einschätzung
deutlich umfassendere Tätigkeiten verrichtet, als andere Tiroler Gemeinden:

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Zl. KA-05750/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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