Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.28
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Verschuldungsdauer
(VSD)
Die Verschuldungsdauer (VSD) gibt an, wie lange die Rückzahlung der
bestehenden Schulden (und schuldenähnlichen Verpflichtungen wie
bspw. offene Leasingverpflichtungen) theoretisch auf Basis des Ergebnisses der laufenden Gebarung (KZ 91) dauert.
Im Vergleich zum Vorjahr (VSD 2014: 0,49 Jahre) kam es bei dieser
Kennzahl im Haushaltsjahr 2015 ebenso aufgrund des beanspruchten
Neukredites im Betrag von € 20,0 Mio. bzw. der diesbezüglichen Rückzahlungserfordernisse zu einer Erhöhung auf 1,08 Jahre.
Quote Freie
Finanzspitze
(FSQ)
Als Verhältnis zwischen der Freien Finanzspitze und der Summe der
laufenden Einnahmen (KZ 19) ohne Berücksichtigung der Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (A 85 – 89) (KZ 17) ergibt sich die Quote der
Freien Finanzspitze.
Verglichen zum Vorjahr verringerte sich die FSQ im Haushaltsjahr 2015
auf einen Anteil von 5,98 % (2014: 8,40 %) der laufenden Einnahmen.
Maastricht-Ergebnis –
Gesamtbetrachtung
Im Jahr 2015 ergibt sich – im Gegensatz zum Vorjahr – ein MaastrichtDefizit in Höhe von € - 5.315,98 Tsd. Das Maastricht-Ergebnis des Jahres 2015 hat sich im Vergleich zum Vorjahr (2014: MaastrichtÜberschuss € 2.147,20 Tsd.) um € 7.463,18 Tsd. reduziert.
Maastricht-Ergebnis –
Ergebnis der laufenden
Gebarung
Als Saldo zwischen den Einnahmen in Höhe von € 329.137,52 Tsd.
(2014: € 322.765,90 Tsd.) und den Ausgaben in Höhe von € 283.721,97
Tsd. (2014: € 273.677,38 Tsd.) der laufenden Gebarung errechnet sich
als Ergebnis der laufenden Gebarung ein Betrag in Höhe von
€ 45.415,55 Tsd. (2014: € 49.088,52 Tsd.). Im Vergleich zum Vorjahr
reduzierte sich dieser Wert um € 3.672,97 Tsd.
Maastricht-Ergebnis –
Ergebnis der
Vermögensgebarung
Das Ergebnis der Vermögensgebarung belief sich im Jahr 2015 auf
€ - 30.053,83 Tsd. (2014: € - 28.961,24 Tsd.). Somit war im Rechnungsabschluss 2015 zur Finanzierung der Vermögensgebarung ein um
€ 1.092,59 Tsd. höherer Finanzierungsbedarf als im Jahr 2014 zu verzeichnen.
Maastricht-Ergebnis –
Überrechnung
Jahresergebnis
Abschnitte 85 – 89
Die Einbeziehung des Jahresergebnisses aus den Abschnitten 85 – 89
erfolgte im Haushaltsjahr 2015 mit einem Betrag von € - 20.677,70 Tsd.
Im Vergleich zum Vorjahr (€ - 17.980,08 Tsd.) war aus dem Saldo der
Abschnitte 85 – 89 somit ein um € 2.697,62 Tsd. höherer Betrag zu berücksichtigen.
7 Transfers von und an Träger(n) des öffentlichen Rechts
Allgemeines
Gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 VRV i.d.F. BGBl. II Nr. 118/2007 ist dem Rechnungsabschluss ein Nachweis über die Transfers von und an Träger(n)
des öffentlichen Rechts, der zumindest nach Teilsektoren des Staates
und nach Ansätzen aufzugliedern ist, anzuschließen.
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Zl. KA-09728/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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