Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.5
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15.
Maglbk/17492/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B19, Pradl, Bereich zwischen Hunoldstraße,
Hörmannstraße, Knollerstraße
und Anzengruberstraße, gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI, 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
03.11.2016:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B19, Pradl, Bereich
zwischen Hunoldstraße, Hörmannstraße,
Knollerstraße und Anzengruberstraße,
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016,
wird beschlossen.
16.
Maglbk/17382/SP-FW-RE/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F12, Reichenau,
Bereich westlich der Andechsstraße, südlich der Gumppstraße
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F7), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
03.11.2016:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F12, Reichenau,
Bereich westlich der Andechsstraße, südlich der Gumppstraße (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F7),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
17.
Maglbk/17365/SP-BB-RE/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE - B13, Reichenau,
Bereich Andechsstraße 72 ff,
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
03.11.2016:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE - B13, Reichenau, Bereich Andechsstraße 72 ff, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
18.
Maglbk/17268/SP-BB-OD/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. OD - B9, Olympisches Dorf,
Bereich Pontlatzer Straße 20 (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. OD - B4 und Nr. OD - B4/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
03.11.2016:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. OD - B9, Olympisches
Dorf, Bereich Pontlatzer Straße 20 (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. OD B4 und Nr. OD - B4/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 17.11.2016