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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.59

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restlichen 15 Wochenstunden sind von der Fachdienststelle als Randzeit definiert worden.
Kernzeit

Pro Ferienwoche belief sich das Ausmaß der Kernzeit auf 360 Stunden, demzufolge der gesamte Sommerbetrieb 2015 für die Kernzeit ein
Stundenausmaß von insgesamt 2.520 Stunden umfasste.
Somit bedurfte es nach den Berechnungen der Kontrollabteilung eines
Mindestpersonaleinsatzes von 42 Pädagogen und 63 Assistenzkräften.
Hierzu weist die Kontrollabteilung darauf hin, dass den pädagogischen
Fachkräften und Assistenzkräften ein wöchentliches Beschäftigungsausmaß von 30 bzw. 20 Kinderdienststunden zu Grunde gelegt wurde.
Dies war auf eine interne Regelung des Amtes für Kinder, Jugend und
Generationen zurückzuführen, wonach pädagogische Fachkräfte in der
Sommerbetreuung maximal 30 Kinderdienststunden pro Ferienwochen
leisten dürfen.

Randzeit

Zur Abdeckung der Randzeit, die mit drei Stunden pro Tag von der
Fachdienststelle definiert worden ist, waren entweder noch zusätzlich
16 pädagogische Fachkräfte oder 24 Assistenzkräfte zur Dienstleistung
heranzuziehen.

Mindestpersonaleinsatz –
Empfehlung

Die Kontrollabteilung hat in diesem Zusammenhang angeregt zu prüfen, ob mit dem derzeit eingesetzten und zur Verfügung stehenden
Personal (pädagogische Fachkräfte und Assistenzkräfte) der Mindestpersonaleinsatz pro Hortgruppe sowohl im laufenden Hortbetrieb als
auch im Sommerbetrieb 2016 gesetzeskonform erfüllt werden kann.
Die Leitung der MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport
teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass insbesondere im Ferienbetrieb
eine hohe Diskrepanz zwischen den angemeldeten und tatsächlich
anwesenden Kindern bestünde. Dieser Umstand werde bei der Personaleinteilung, insbesondere in den Randzeiten, berücksichtigt.
7.10 Ferialeinsatz

Angebot an Kinderbetreuungsplätzen

Um die Zielsetzung des TKKG (Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
Umsetzung eines ganzjährigen Angebotes an Kinderbetreuungsplätzen
etc.) zu erreichen, hat die Stadt Innsbruck mit der Zeit bestimmte Schülerhorte für den Ferienbetrieb geöffnet. Zum Prüfungszeitpunkt Juli
2016 hatten


in den Weihnachtsferien die Schülerhorte Domanigweg und
Kinder am Tivoli,



in den Osterferien die Schülerhorte Domanigweg und
Kinder am Tivoli,



in den Semesterferien – mit Ausnahme des Schülerhortes
Reichenau – sämtliche städtische Schülerhorte sowie



im Sommer die Schülerhorte Domanigweg, Kinder am Tivoli,
Angergasse und Kaysergarten

geöffnet.

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Zl. KA-02966/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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