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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.71

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In ihrer Stellungnahme versicherte die MA V – Gesellschaft, Kultur,
Gesundheit und Sport, die Empfehlung der Kontrollabteilung aufzugreifen, mit dem Land Tirol Kontakt aufzunehmen und die Vorgehensweise
im Bereich der Stützkräfte zu klären.
Jedenfalls hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Höhe der förderungswürdigen Personalkosten für zusätzlich zum Mindestpersonaleinsatz benötigte Stützkräfte – nach Rücksprache bzw. Abstimmung mit
dem Land Tirol – zu definieren und schriftlich festzuhalten.
Rückerstattung
Personalkosten
Stützkraft

Zudem stellte die Kontrollabteilung fest, dass in einem Fall im September des Jahres 2014 um eine 40%ige Rückerstattung der Personalkosten in der Höhe von rd. € 2,6 Tsd. angesucht, die Auszahlung des betreffenden Betrages zum Prüfungszeitpunkt Anfang Juni 2016 jedoch
noch nicht durchgeführt worden ist.
Noch während der Prüfung hat das betreffende Referat mit dem Land
Tirol Kontakt aufgenommen und wurde diese Angelegenheit einer Klärung zugeführt. Der genannte Betrag wurde der Stadt Innsbruck überwiesen.
Außerdem verifizierte die Kontrollabteilung, dass in einem Fall der vom
Land Tirol ausbezahlte Förderbetrag in marginaler Höhe nicht mit dem
zu gewährenden Zuschuss übereinstimmte.
Die beiden zuletzt dargelegten Feststellungen nahm die Kontrollabteilung zum Anlass, um auf den Stellenwert der Einnahmenverantwortung
und auf die Bedeutung der Prüfung der sachlichen und rechnerischen
Richtigkeit erhaltener Förderbeiträge aufmerksam zu machen.

Verbuchung
Förderbeiträge
Stützkräfte –
Empfehlung

Im Zusammenhang mit der Verbuchung der Förderbeiträge des Landes
Tirol konstatierte die Kontrollabteilung, dass finanzielle Zuschüsse für
in Schülerhorte eingesetzte Stützkräfte wiederholt nicht auf der hierfür
vorgesehenen städtischen Vp. erfasst worden sind.
Somit sind in mehreren Fällen Fördermittel nicht als „echter nicht umsatzsteuerbarer“ Zuschuss behandelt worden und ist fälschlicherweise
ein Umsatz-steuerbetrag von gesamt rd. € 1,9 Tsd. an das Finanzamt
abgeführt worden.
Um die Haushaltswirtschaft der Stadt Innsbruck ordnungsgemäß und
transparent nachweisen zu können, hat die Kontrollabteilung angeregt,
künftig die in Rede stehenden Förderbeiträge des Landes Tirol (Stützkräfte Schülerhorte) dem hierfür vorgesehenen Aufgabenbereich
(TA Schülerhorte) zuzuordnen und in weiterer Folge die Einnahmen
nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf der entsprechenden Voranschlagspost zu vereinnahmen.
In ihrer Stellungnahme hat die MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport dazu mitgeteilt, dass der Anregung der Kontrollabteilung bereits für den Sommer 2016 entsprochen worden sei.

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Zl. KA-02966/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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