Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 10-November.pdf
- S.148
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Mit diesem Reisebusleitsystem soll die Ein- und Ausfahrt in die Stadt zu
ausgewiesenen Haltepunkten (zum Beispiel Rennweg, Bahnhof, etc.) zum
Ein- und Aussteigen möglich sein, das Parken allerdings nur mehr gegen
Gebühr an zugewiesenen Reisebusparkplätzen am Rande der Stadt gestattet sein.
Bei der Einrichtung von Reisebusparkplätzen, sollte vor allem darauf
Rücksicht genommen werden, dass keine Anwohnerinnen und Anwohner
betroffen sind, die Parkplätze für die Fahrerinnen und Fahrer leicht erreichbar und mit allen notwendigen Einrichtungen (Toiletten, Duschen,
Aufenthaltsräume, Entsorgungsvorrichtungen, etc. ...) versehen sind.
Buchacher, Grünbacher, Marinell, Jakubitzka, Dr. Pokorny-Reitter, alle
e. h."
(GR Haller: Wer soll dafür bezahlen?)
Zum Beispiel die Gastronomie. Das erhöhte vorweihnachtliche Aufkommen von Reisebussen ist kein einmaliges Ereignis, das nach einer einmaligen Lösung (Messeparkplatz) ruft und die kurzsichtige Sichtweise der Innsbrucker Verkehrspolitik dokumentiert. Vielmehr ist ein erhöhtes Reisebusaufkommen jahresdurchgängig zu bemerken, das einer geordneten Regelung für alle bedarf.
Die Stadt Innsbruck gehört sicherlich nicht zu den ersten Tourismusstädten, die dieses Problem erkennen und einer Lösung zuführen
kann.
Prinzipiell stellen Reisebusse ein umweltfreundlicheres Fortbewegungsmittel dar als der Individualverkehr. Auf Grund ihrer Größe und
der Technik (Startvorgang) sind sie nicht nur für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner eine Zumutung, sondern stören das Stadtbild auf
Grund des Platzbedarfs und zudem den Verkehrsfluss erheblich.
Die Reisebusse beanspruchen enorme Parkflächen auf Straßenzügen, die in erster Linie den Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt
Innsbruck zustehen.
GR-Sitzung 20.11.2003