Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 10-November.pdf
- S.158
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29.
Behandlung eingebrachter Anträge
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29.1
I-OEF 53/2003
Tiroler Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz, Vorlage
des von der Stadtgemeinde Innsbruck zu beschließenden Frauenförderungs-(Gleichbehandlungs-)programmes bei gleichzeitiger Geltendmachung auch für ausgegliederte Unternehmen der Stadtgemeinde Innsbruck
bzw. Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung (GR Linser)
GR Linser: Ich habe um die Vorlage des Frauenförderungsprogrammes bis zur Sitzung des Gemeinderates im Juli 2003 ersucht, weil ich
den dringenden Antrag im Juni 2003 gestellt habe. Ich darf das abändern
und um Vorlage in der Sitzung des Gemeinderates im Jänner 2004 ersuchen. Der Frauenförderungsplan laut Tiroler Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz ist vom Gemeinderat zu beschließen.
Das betrifft auch den Punkt 2., dass die Frau Bürgermeisterin
als Eigentümervertreterin ersucht wird, in rechtlich geeigneter Form den
Geltungsbereich und damit die Inhalte des städtischen Frauenförderungsprogrammes auch für die ausgegliederten Unternehmen der Stadt Innsbruck
bzw. für Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung verbindlich
zu machen.
Ich habe im Sommer mit Dr. Köfler telefoniert und gefragt,
wer überhaupt schon eine Stellungnahme zu diesem Frauenförderplan von
Dr. Bader vorgelegt hat; Dr. Bader hat dieses Programm schon vor längerer
Zeit abgegeben hat. Die Innsbrucker Grünen haben ihre Stellungnahme bereits im Oktober 2002 abgegeben. Dr. Köfler hat mir gesagt, dass die SPÖ
ihre Stellungnahme im August 2003 zur Vorlage abgegeben, aber von den
anderen Parteien ist bis zum August 2002 noch keine Stellungnahme erfolgt.
(GR Ing. Krulis: Stellungnahmen können auch mündlich abgegeben werden.)
GR-Sitzung 20.11.2003