Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 10-November.pdf
- S.176
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33.2
I-OEF 90/2003
Konvention über die Rechte des Kindes, Aufnahme in
die Verfassung von Bund und Land Tirol (GR Marinell)
GR Marinell: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, an die Tiroler Landesregierung
und die Bundesregierung heranzutreten, mit dem Ziel, die Kinderrechtskonvention, die in Österreich seit dem Jahr 1992 in Kraft ist, in die Verfassung des Bundes und des Landes Tirol aufzunehmen.
Marinell, Dr. Pokorny-Reitter, Grünbacher, Buchacher, Jakubitzka, alle
e. h."
Am 20.11.1989 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte des Kindes einstimmig angenommen.
Seit dem Jahr 1992 ist die Kinderrechtskonvention in Österreich in Kraft
und gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Dadurch
hat sich die Republik Österreich und somit auch das Land Tirol verpflichtet, die Bestimmungen in geltendes Recht umzusetzen.
Die Bestimmungen der Kinderrechtskonvention gliedern sich
in drei große Teilbereiche:
-
das Recht auf Grundversorgung
die Anerkennung besonderer Schutzbedürfnisse von Kindern
das Recht auf Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in allen
Entscheidungen, die ihr Leben unmittelbar betreffen.
Die "Nationale Koalition für Kinderrechte", in der sich Nicht-Regierungsorganisationen und Kinder- und Jugendanwaltschaften zusammengeschlossen haben, fordert vom Bund und den Bundesländern die Anhebung der
Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang. Das Land Oberösterreich
hat die Kinderrechte bereits in der Verfassung verankert.
GR-Sitzung 20.11.2003