Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 10-November.pdf

- S.90

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- 1552 -

treuten Personen nicht aus der Stadt Innsbruck ist, soll nach dem Tiroler
Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 105/1973, eine Finanzierung im Verhältnis
1 : 6 angestrebt werden.
Diese Organisationen erhalten Zuwendungen von dritter Seite,
so dass der derzeitige Betrag etwa einem Sechstel entspricht. Ich bitte um
Zustimmung, dass diese Vereine auch künftig mit einem der bisherigen
Förderung entsprechenden Betrag bedient werden können. Diese Beträge
sollen die Obergrenze darstellen, die Details werde ich mit den Vereinen,
Organisationen und der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft,
klären.
StR Dr. Patek: Ich möchte bezüglich dieser drei Vereine, für
die die Finanzierung noch offen ist, nachfragen, was die Verhandlungen
mit dem Land Tirol ergeben haben. Ist der Sechstel-Schlüssel anerkannt
worden?
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Diese Frage habe ich mit
Landesrätin Christa Gangl besprochen, sie ist in einer schwierigen Situation: Sie sieht gewisse Schwierigkeiten, da alle Ermessenskredite um 10 %
gekürzt wurden.
Ursprünglich wollte der Verein DOWAS für Frauen, bei dem
neben einer Sockelförderung eine Tagsatzregelung vorgesehen ist, zur
Gänze auf die Tagsatzregelung übergehen. Landesrätin Christa Gangl ist
froh, dass es nicht zu dieser reinen Tagsatzregelung gekommen ist, weil
eine solche über die hoheitliche Sozialhilfe finanziert wird und keinen Ermessenskredit darstellt. Die Kosten wären in der entsprechenden Höhe zu
tragen.
Landesrätin Christa Gangl wird sich bemühen, die Förderungen für die anderen Vereine in der bisherigen Höhe zu erhalten. Eie Garantie-Erklärung konnte sie allerdings nicht abgeben, wir haben vielmehr das
beiderseitige Bemühen erklärt.
B:
Der Antrag des Stadtsenates vom 12.11.2003 (Seite 1551) wird angenommen.

GR-Sitzung 20.11.2003