Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf

- S.34

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 10-Oktober.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2002
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 1208 -

gebiet werden soll, dann braucht es eine zweite Abfahrt. Dafür gibt es mehrere Gründe, die ich hier nicht anführen will. Trotzdem möchte ich betonen, es ist nicht unsere Absicht, einen Investor zu sekkieren bzw. so viele
Auflagen zu schaffen, dass sich kein Investor an dieses Projekt heranwagt.
Ich glaube, wenn jemand bereit ist, zum Wohle der Bevölkerung Investitionen zu tätigen, dann müssen wir bereit sein, dem Investor
hierfür den Weg ein wenig zu ebnen. Wir haben in diesem Fall keinen Einfluss auf die derzeitige Absicht des Betreibers. Dieser möchte eine zweite
Abfahrt errichten, wenn der Patscherkofel rentabel sein soll. Diese zweite
Abfahrt soll auf Patscher Gemeindegebiet entstehen, worüber die Bevölkerung der Gemeinde Patsch nicht allzu begeistert ist. Wir werden sehen, wie
sich die Bewohner der Gemeinde Patsch entscheiden. Jedenfalls ist der
Antrag zu diesem Zeitpunkt fehl am Platz und würde höchstens den Eindruck erwecken, wir bereiten dem Betreiber viele Schwierigkeiten, indem
wir Sand ins Getriebe werfen. Ich stelle daher den Antrag, dass dieser Antrag abgelehnt wird.
(GR Mag. Fritz: Das geht geschäftsordnungsmäßig nicht. Man kann nur dagegen stimmen.)
Bgm. DDr. van Staa: Bei diesem Antrag müssen wir zwei Dinge klar unterscheiden. Wir haben im behördlichen Verfahren kein Recht
dazu, einzugreifen und ich würde auch niemandem zu einer Politisierung
von Behördenverfahren raten. Das hat noch nie gut getan. Natürlich kann
man öffentliche Meinung und Druck erzeugen, aber ich wollte nur eines
sagen: Die Gemeinde Patsch wird sich von der Stadtgemeinde Innsbruck
nichts sagen lassen.
Sollten wir zu einer verbindlichen Lösung kommen, so würde
das bedeuten, dass der Gemeinderat der Gemeinde Patsch eine Willenserklärung abgibt und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Widmung durchführt, wenn dies notwendig ist. Das wird der Gemeinderat der
Gemeinde Patsch mit Sicherheit nicht tun. Auch die angrenzenden Gemeinden Lans und Sistrans sollten einbezogen werden, auch wenn es nicht
ihren Grund und Boden betrifft. Da der Gemeinderat der Gemeinde Sistrans hier nur ein mittelbares Interesse hat, wird ihr Mitspracherecht gering

GR-Sitzung 10.10.2002