Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf
- S.126
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tx.
Nebenab.eden
Mundliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Anderungen oder Ergenzungen dieses Vertrages
bedurfen der Schriftform. Dies gilt auch fur das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
x.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Veftrages unwirksam oder nichtig sein oder sollte sich
herausstellen, dass dieser Vertrag eine Regelungslucke enthalt, so beruhrt dies die Wirksamkeit des
Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich diesfalls, die unwirksame, nichtige oder
fehlende Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und den mit der unwirksamen,
nichtigen oder fehlenden Bestimmung angestrebten Zweck soweit wie moglich entspricht.
xt.
Kundigung und Aufldsung
Dieser Vertrag wird auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Er tritt nach beidseitiger
Unterfertigung mit 1,1.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fdrdervereinbarung vom 8."10.1997, geandert
mit dem Nachtrag vom 12.4.1999 auBer Kraft und es gelten semfliche daraus abgeleiteten Anspruche
auf Forderung als erfullt.
Von beiden Vertragsparteien kann dieser Vertrag unter Einhaltung einer Kundigungsfrist von 6
Monaten jeweils bis zum Ende eines Schuljahres aus wichtigen Grunden geklrndigt werden. Die
KUndigung hat schriftlich zu erfolgen. Als maRgeblicher Zeitpunkt ftlr die Wahrung der KUndigungsfrist
gilt das Postaufgabedatum.
Bei einer allfelligen Ubernahme der Musikschule der Stadt lnnsbruck durch das Land Tirol tritt der
Vertrag auBer Kraft, ohne dass es dazu einer Kondigung bedarf.
x[.
Schlussbestimmungen
(1)
Soweit in dieser Vereinbarung personenbezogene Bezeichnungen nur in mannlicher Form
angefuhrt sind, beziehen sich diese - soweit es inhaltlich in Betracht kommt - auf Frauen und
Manner in gleicherweise.
(2)
Dieser Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung errichtet, wovon jeder Vertragspartner eine
Ausfertigung erhalt.