Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf
- S.135
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Zur Jurysitzung werden ausschließlich vollständige Einreichunterlagen zugelassen.
Es werden ausschließlich vollständige Einreichunterlagen
zur Jurysitzung zugelassen. Die Einreichung muss enthalten: Erforderliche
Unterlagen:
• Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1.500 Zeichen auf einer Seite)
• Ausführliche Projektbeschreibung (max. 7 Seiten) inklusive
einer kurzen Begründung des Innsbruckbezugs
• Kunstbiografische Angaben zu den einreichenden
Gruppierungen oder Personen
• Realistischer Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe
der gewünschten Förderhöhe durch stadt_potenziale
innsbruck
• Zeitplan der Projektumsetzung
• Ausgefülltes Datenblatt
(steht im Portal für Beschaffung und Wettbewerbe
innsbruck.vemap.com zum Ausfüllen bereit)
Um den ausgewählten Projekten bei ihrer Realisierung möglichst viel Öffentlichkeit zu
ermöglichen, sind die Umsetzungstermine mindestens 8 Wochen vor Umsetzung per email an post.kulturamt@innsbruck.gv.at zu übermitteln.
Rechtliche Bedingungen
Den Einreichenden entsteht aus der Teilnahme kein
Rechtsanspruch. Die Juryentscheidung kann nicht beeinsprucht
werden. Die Einreichunterlagen werden nicht retourniert und
gehen in das Eigentum der Stadt Innsbruck über.
Datenschutz: Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen freiwillig bekanntgegebenen Daten
ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Vergabe von Förderungen im Rahmen der
stadt_potenziale Innsbruck im Kulturamt, Herzog-Friedrich-Straße 21,
post.kulturamt@magibk.at, verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden an die
Jurymitglieder und an das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration
weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter
www.stadtpotenziale.at
Abgelehnte Projekte können in der vorgelegten Form nicht noch
einmal beim Kulturamt der Stadt Innsbruck eingereicht werden.
Eine erneute Einreichung im Rahmen der stadt_potenziale
innsbruck ist jedoch möglich. Projekte, die bereits von der Stadt
Innsbruck gefördert werden, können nicht durch
stadt_potenziale innsbruck zusätzlich finanziert werden.
Die ProjekteinreicherInnen erklären sich damit einverstanden,
dass die Kurzbeschreibungen ihrer Projekte bei der öffentlichen
Jurysitzung aufliegen. Im Falle der Zuerkennung von Fördermitteln
werden zudem die Namen der Projektverantwortlichen,
Kurzbeschreibungen der ausgewählten Projekte und die Termine
der Projektdurchführung durch die Stadt Innsbruck und die
„battlegroup for art“ veröffentlicht. Die ProjekteinreicherInnen
erteilen zu dieser Veröffentlichung ihre ausdrückliche
Zustimmung.