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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf

- S.268

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Antwort:

Alle Garnituren, sowohl die alten (Baujahr ab 2007) als auch die der neuen
Generation (Baujahr ab 2018) sind in wesentlichen Teilen baugleich und
wurden an die Innsbrucker Gegebenheiten des Gleisnetzes angepasst.
Die Errichtung der Strecken und der Bau der Bahnen erfolgten auf Basis gesetzlicher Vorgaben. Dazu müssen den Genehmigungsbehörden zahlreiche
Gutachten vorgelegt werden. Betriebsgrundlage sind also Bescheide und
Genehmigungen.

Frage 3:

Mit welcher Höchstgeschwindigkeit dürfen die Straßenbahnzüge maximal in eine
90-Grad-Kurve einfahren, ohne Mensch, Bahn und Gleise zu hohen Belastungen
auszusetzen?

Antwort:

Die zulässige Geschwindigkeit hängt vom Radius eines Bogens ab. Bei einem 25-Meter-Radius ist eine Geschwindigkeit von 15 km/h zugelassen. Die
Kurvengeschwindigkeit bei solchen Bögen wird jedoch vom Fahrzeug selbst
automatisch auf 15 km/h begrenzt.

Frage 4:

Gibt es von AnrainerInnen bereits Meldungen von Lärmbelästigung, Schäden und
Rissen an Gebäuden entlang der Regionalbahnstrecke?

Antwort:

Es gibt Beschwerden bei neu befahrenen Strecken, da hier die Betriebsgeräusche der Straßenbahn bislang unbekannt waren. Straßenbahnen verursachen Emissionen, für die es maximale Grenzwerte entsprechend den Normvorgaben gibt.
Anmerkung:
Bei Bestandsstrecken – z. B. in der Defreggerstraße zwischen Leipziger
Platz und Pradlerstraße ("Scharfes Eck") – gibt es keine Beschwerden, da
die AnrainerInnen die Bahn bereits seit Jahrzehnten gewöhnt sind und die
Emissionen der Bombardier-Fahrzeuge geringer sind als bei den alten, seit
2007 außer Betrieb genommenen Fahrzeugen.
Wenn es jetzt, seit der Inbetriebnahme der neuen Fahrzeuggeneration zu Beschwerden über Erschütterungen kommt, ist dies auf den Umstand gemäß
Antwort zu Frage 1 zurückzuführen.
Dass durch den Straßenbahnbetrieb Risse entstanden seien, wurde nur bei
einem Gebäude behauptet. Diese Risse in einer Gipskartonverkleidung waren aber bereits alt und es konnte sowohl auf Grund der Messergebnisse als
auch der Stellungnahme des Gutachters ausgeschlossen werden, dass sie
vom Straßenbahnbetrieb herrühren.

Frage 5:

Wenn ja, welche Straßen bzw. Abschnitte der Bahnstrecke sind besonders betroffen?

Antwort:

Es gibt keine besonders betroffenen Streckenabschnitte. Nach der Betriebsaufnahme meldeten sich Personen in Straßenzügen, denen das Geräusch
der Straßenbahn bislang unbekannt war und die es gestört hat. Vornehmlich
in folgenden Straßen:
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