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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf

- S.310

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161.) Warum wurden die nicht in der Ausschreibung entha ltenen Bereiche (Mülldeponie, ...)
ohne Zusatzangebot/Regieauftrag du rchgeführt?
162.) Im Zuge der Bautätigke iten wurden laut Schreiben vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck an
Bürgerme ist er Willi (Seite 1- 3 der Tabelle und dem Begleittext Seite 5) mehrfach die
Kostenüberschreitung durch eine Instandhaltung des Bauwegs beschrieben . Eine
Kost enübernahme durch den Auftraggeber in der Höhe von€ 560.000.- ist zu hinterfragen,
da hier das Verursacherprinzip gelten sollte. Die Verursache r der Bauwegbeschäd igung
haben die Haftung zu übernehmen. Sollte das nicht gelingen, sind die Verträge durch den
Generalplaner und die IIG zu hinterfragen.
Werden die Kosten der Sanierung des Bauwegs an die Veru rsacher überbunden we rden?
163.) Wenn ja, in welcher Höhe?
164.) Wenn nein, warum nicht?
165.) Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut Schreiben vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck an
Bürgermeister Willi (Seite 1 - 3 der Tabelle und dem Begleittext Se ite 5) mehrfach die
Kostenübersch reitung durch Sabotage beschrieben. In der Tabelle sind€ 117.283.- an
Versicherungshonoraren enthalten . Es wird zu prüfen sein, ob die Versicherung die Kosten
der Sabot ageakte übernimmt.
Wird die Versicherung diese Kosten übernehmen?
166.) Wenn ja, in welcher Höhe
167.) Wenn nein, warum nicht?
168.) Im Zuge der Bautätigkeiten wurde laut Schreiben vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck an
Bürgermeister Willi (Seite 1 - 3 der Tabelle und dem Begle ittext Seite 5) mon iert, dass die
Transparenz kostensteigernd sei.

Zudem wird erklärt, dass die Anbieterfirmen nu r dann

unter dem Budgetansatz bleiben, wenn von einem echten Wettbewerb ausgegangen werden
muss! ! !? Die IIG und der Genera lplane r, als auch der Auftraggeber Stadt Innsbruck, hatten es
in der Hand und hatt en die Verpflichtung dazu eine Ausschreibung des Projektes PKB in Form
eines Bieterverfahrens nach Ö-No rm B 2110 und allen Regeln zu führen. Jetzt zu
argumentieren, dass Bieter ohne Wettbewerb höhere Angebote legen ist mehr als klar, aber
we r außer dem Auftraggeber hatte das zu verändern wohl in der Hand gehabt.
Gab es ein Bieterverfahren bei allen Gewe rken nach den Regeln des Vergabeverfahrens und
der ö Norm B 2110?
169.) Wenn ja, aus welchem Vertrag/Schriftstück ist dies ersichtlich?
170.) Wenn nein, warum nicht?