Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf
- S.55
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Terminalneubau mit einem Kostenrahmen von € 90 Mio. Die Umsetzung erfolgt in den Jahren 2023 bis
2026 mit einer Finanzierung durch
Fremd- und Eigenmittel.
Herr Bürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Stadt Innsbruck
ermächtigt, in der Generalversammlung
der TFG den weiteren Projektschritten,
insbesondere der Durchführung eines
für den Terminalneubau erforderlichen
EU-weiten Architekturwettbewerbes sowie der notwendigen Ausschreibungen
für das Projektmanagement mit der
Maßgabe halbjährlicher Berichterstattung an den Gemeinderat zuzustimmen.
Nach dem Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses und einer vertieften Überprüfung des Kostenrahmens ist der Gemeinderat mit der Baubeschlussfassung für den Terminalneubau zu befassen.
Herr Bürgermeister wird beauftragt, in
der Generalversammlung der TFG darauf hinzuwirken, dass bei der Bemessung der Flughafengebühren zukünftig
verstärkt umweltrelevante Parameter
der Flugzeuge zugrunde gelegt werden.
GR Mag. Falch: Ich möchte zu Punkt 4. der
umweltrelevanten Bemessung der Flughafengebühren etwas sagen. Zur besseren Information der Mitglieder des Gemeinderates
darf ich ein wenig ausholen. Der Flughafen
Innsbruck wurde wirklich immer unter größter Rücksichtnahme auf die Bevölkerung
und die Umwelt geführt. Die Verantwortung
für die Umwelt wurde vom Flughafen Innsbruck immer ernst genommen.
Sie werden es wahrscheinlich nicht wissen,
aber der Flughafen Innsbruck hat eine absolute VorreiterInnenrolle als einer der leisesten Flughäfen Europas. Als erster Flughafen in Österreich und einer der ersten in
ganz Europa hat der Flughafen die Starts
sowie Landungen der lauten Kapitel 2 Flugzeuge verboten. Wir wurden dafür teilweise
im Ausland, vor allem in der Bundesrepublik
Deutschland (BRD), geprügelt, weil ein kleiner Regionalflughafen nicht solche Vorstöße machen sollte. Das könnte auch auf
GR-Sitzung 21.11.2019
die umliegenden Staaten entsprechende
Auswirkungen haben.
Wir haben als erster Flughafen lärmabhängige Landegebühren eingeführt. Am Flughafen Innsbruck gibt es die schärfste Betriebszeitenregelung von ganz Österreich. Zudem
haben wir ein Umweltmanagementsystem
eingeführt. Wir haben auch als erster Flughafen in ganz Österreich ein Umweltzertifikat bekommen. Der Flughafen ist berechtigt, das EU-ÖKO-Audit-Zeichen zu führen.
Innsbruck hat den ersten Flughafen, der einen österreichischen Umweltpreis des Ministeriums erhalten hat. Es ist schon wichtig, dass jede/r weiß, dass der Flughafen in
Richtung Umweltschutz sehr viel geleistet
hat. Unter dem Punkt 4. der Vorlage wurde
die Berücksichtigung der umweltrelevanten
Parameter erwähnt. Dabei sollte man sehr
vorsichtig sein, um nicht die Existenzgrundlage des Flughafens zu gefährden.
Der Flughafen ist ein wichtiger Wirtschaftsund Beschäftigungsmotor. Direkt und indirekt werden über 2.500 Arbeitsplätze am
Flughafen und in der Peripherie gesichert.
Dies ist ein wichtiger Standortfaktor für ganz
Tirol, nicht nur für die Stadt Innsbruck. Man
darf dieses gesunde, ertragsstarke Unternehmen, welches zu den profitabelsten Regionalairports Europas zählt, nicht gefährden. Vielen Dank!
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich bin sehr
froh, dass dieser Punkt auf der Tagesordnung steht. Das ist ein Thema, das die
Stadt Innsbruck in den kommenden Jahren
mit einem umfangreichen Investitionsbudget
durchaus binden wird. Für die Wirtschaft,
die Erreichbarkeit, den Tourismus sowie die
Internationalität der Stadt Innsbruck sind
diese Investitionen unverzichtbar.
In der Kurzfassung kann ich mich den Worten des Landeshauptmannes, die er heute
im Rahmen der Angelobung an die Mitglieder des Gemeinderates gerichtet hat, vollinhaltlich anschließen. Ich bin froh, dass es
doch eine sehr große Mehrheit für das Investitionsprogramm des Flughafens gibt. Es
hat sich jede/r bei der Präsentation überzeugen können, dass es nicht um den Ausbau oder eine Verlängerung der Landebahn
geht, sondern viele Sicherheitsstandards
und unbedingt notwendige Maßnahmen realisiert werden, um den Betrieb zu sichern.