Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf
- S.82
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andere Vorgangsweise wollten und in einer
demokratischen Abstimmung überstimmt
wurden.
Heute werden wir dem Flächenwidmungsund Bebauungsplan zustimmen und hoffen,
dass sich solche Dinge nicht mehr wiederholen und wir daraus lernen.
GR Mag. Anzengruber, BSc: Wir haben
schon gehört, dass sich dieses Projekt
schon über eine ganze Legislaturperiode
zieht. Leider hat sich wieder bestätigt - daraus lernen wir in Zukunft -, dass wie schon
öfters nur die Soll-Kriterien festgelegt wurden. Es ist ganz wichtig, dass klare Vereinbarungen mit den BauträgerInnen und BauwerberInnen getroffen werden, damit jede/r
weiß was er/sie machen kann. Jede Seite
kann dadurch kalkulieren.
Wir wissen dann auch, wie hoch der Anteil
an gefördertem Wohnbau sein wird bzw. ob
es einen Teil des Grundstückes gibt, der für
den öffentlichen Mehrwert herangezogen
werden kann. Wir können rechtlich mit der
Soll-Auslegung nicht viel machen, daher ist
es nur fair, dass der Investor endlich bauen
kann.
Wer derzeit den Südring entlang fährt, sieht
dass dort zwei tolle neue Projekte entstehen. Wir haben dann endlich keine "G"stetten" mehr, wodurch das Stadtbild doch sehr
beeinträchtigt war. Es gibt noch einige solcher Flächen in Innsbruck, die verschwinden sollen.
Wir lernen daraus, dass wir von den Soll- zu
den Muss-Bestimmungen kommen, damit
wir klar kalkulieren können. Gott sei Dank
beginnt dort endlich ein Neubau.
GR Plach: Es ist immer die gleiche Geschichte bei solchen Projekten. Ich bin noch
nicht lange Mitglied in diesem Haus, aber so
etwas ist jetzt schon öfter vorgekommen.
Bei diesem Projekt kann ich zumindest GR
Mag. Anzengruber, BSc und Bgm. Willi
recht geben, dass der Beginn der Geschichte schon lange zurückliegt. Damals
wurden nicht sehr stichhaltige Kriterien festgelegt.
Wenn man sich die Historie ansieht, ist es
eine lange Entwicklung eines Projektes, bei
dem der Projektwerber nach meinem Verständnis sein wirtschaftliches Risiko zu tragen hat. Beim Kauf des Grundstückes war
GR-Sitzung 21.11.2019
ihm bekannt, dass MieterInnen mit Bestandschutzmietverträgen vor Ort sind. Bei der
Absiedelung dieser wurden wirklich alle Register gezogen.
Dem Herrn Bürgermeister halte ich zugute,
dass er in Verhandlungen versucht hat,
noch etwas für die Stadt zu erreichen. In
Anbetracht dessen, welche Baumasse dort
entsteht und auf Grund welcher Unwägbarkeiten der Investor den Grund gekauft hat,
steht das in keinem Verhältnis zu der jetzt
genehmigten Kubatur. Wenn ich eine Parzelle mit nicht einheitlicher Widmung kaufe,
auf der ein Bebauungsplan gültig ist, der
nicht meinen Wünschen entspricht, dann
muss ich mir selber überlegen, was ich daraus machen kann bzw. wie viel Geld ich
dadurch lukriere. Was machen wir? Wir sehen das wirtschaftliche Risiko, verlangen
zwar einen Wettbewerb, aber geben dann
bei allen Forderungen nach, damit ein Projekt realisiert werden kann, das dem Investor viel Geld bringt.
Ein letzter Punkt: Ein Servitut für einen Weg
schaut auf den Plänen recht brauchbar aus,
allerdings weiß ich nicht, wie viele Personen
zwischen der Neuhauserstraße und der Andreas-Hofer-Straße durchgehen werden.
Das werden wir sehen. Ich muss schon wieder schmunzeln, wenn gesagt wird, dass
halböffentliche Flächen auf dem Grund entstehen. Ich habe von so einer Fläche bereits beim Kulturplateau auf der Stadtbibliothek gehört. Wenn dieser Bereich ein Kriterium für die halböffentlichen Flächen ist,
dann könnte ich persönlich darauf verzichten und sehe das nicht als öffentlichen
Mehrwert.
Unter dem Strich kann ich nur nochmal folgenden Appell an dieses Gremium richten:
Wenn wir solche Entscheidungen für die Erlassung von Bebauungsplänen fällen, finden
zahlreiche Verhandlungen statt, bis dann irgendwann von Seiten der Beamtenschaft
wie auch dem zuständigen Ressortverantwortlichen drei Schlagworte genannt werden. Erstens der Vertrauensschutz, zweitens, dass eine Klage im Raum steht und
drittens haben wir als Gemeinde die Verpflichtung einen Bebauungsplan zu erlassen. Ja, wir müssen für eine einheitliche
Widmung sorgen und einen Bebauungsplan
auflegen, aber nicht in dieser Form. Dieser
Investor hat meiner Meinung nach nicht das
Recht, einen solchen Flächenwidmungs-