Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf

- S.93

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52.7

GfGR/230/2019
Verkehrsflächen, Vornahme baulicher Maßnahmen (GR Kunst)

GR Kunst: Wir sind der Meinung, dass
durch die grüne Verkehrspolitik der private
Autoverkehr immer mehr eingeschränkt
wird. Wenn man vom Olympischen Dorf in
die Reichenauer Straße einbiegt, besteht
Richtung Westen nur noch ein Fahrstreifen.
Wenn die Müllentsorgung in dieser Straße
stattfindet, traut sich niemand mehr links
vorbeizufahren, denn dort ist eine Sperrlinie
auf Grund der Trasse der Straßenbahn markiert. Daher ist kein Durchkommen mehr
möglich und der Personenverkehr wird sehr
eingeschränkt.
Beim Einbiegen in die Burghard-BreitnerStraße ist eine Fahrbahnverengung angebracht worden, die für den fließenden Verkehr sehr gefährlich ist. Daher wurde der
vorliegende Antrag von uns formuliert.
Ich ersuche,
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT; 9 Stimmen):
Die von GR Kunst beantragte Zuweisung
des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Der von GR Kunst und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am
10.10.2019 eingebrachte Antrag wird dem
Inhalte nach abgelehnt.
52.8

GfGR/231/2019
Errichtung eines Radweges nach
Lans/Vill unter Einbindung des
bestehenden Wegenetzes
(GR Schmidt)

GR Schmidt: Ein Konzept für die Errichtung
eines Radweges Richtung Vill und Lans unter Einbindung des derzeit bestehenden
Wegenetzes ist auszuarbeiten. Die zustän-

GR-Sitzung 21.11.2019

digen Dienststellen im Stadtmagistrat Innsbruck sollten eine entsprechende Prüfung
vornehmen und darüber dem Gemeinderat
berichten. Sollte ein positiver Bericht vorliegen, bitte ich um möglichst rasche Umsetzung.
Ich ersuche,
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Schmidt und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 10.10.2019 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Schriftführerin Zagrajsek übernimmt die
Schriftführung.
52.9

GfGR/232/2019
Stadtmagistrat, Übernahme von
Gerichtskosten durch den Dienstgeber (GR Lassenberger)

GR Lassenberger: Ich nehme an, alle haben den Medien entnommen, dass es durch
die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) am
Hauptbahnhof Innsbruck ein Anlegen von
Handfesseln gegeben hat. Zwei MÜG-Bedienstete bekamen die Möglichkeit einer
Diversion. Eine Diversion ist keine Strafe.
Das Handeln der zwei MÜG-Mitarbeiter basierte auf einer Dienstanweisung, die mir
vorliegt. Bgm.-Stellv. Gruber kann bestätigen, dass es sie gibt. Die Handfesseln wurden privat angekauft und es gab eine
Dienstanweisung, dass man sie in gewissen
Fällen verwenden kann.
Die Staatsanwältin sagte, dass die MÜG
viel soll, aber nichts darf. Wir sind deswegen der Meinung, dass die Stadt Innsbruck
die diversionellen Kosten, also den "Strafbetrag" übernehmen sollte. Die Rechtsanwaltskosten der zwei MÜG-Mitarbeiter werden inzwischen übernommen.
Ich ersuche,
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.