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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 10-Protokoll-Budget-19-11-2020.pdf

- S.101

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Ausgaben dieses Jahres – 2020
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Tarife 2021

D.

TARIFE

1.

VOLKS- UND HAUPTSCHULEN, BENÜTZUNGSENTGELT
Ab dem Finanzjahr 2021 wird das Benützungsentgelt für die Überlassung von Schulraum
(Klassen, Turnsäle, Sonderräume etc.) mit EUR 8,60 (+2,38%) zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener USt. (bisher EUR 8,40) je Raum und Stunde festgesetzt. Dabei ist ein
Drittel der Sporthallen als ein Raum anzusehen ist.
Für die Überlassung von Turnhallen an Innsbrucker Sportvereine sowie Schulraum zur
ausschließlichen Nutzung in kultureller und fortbildnerischer Hinsicht durch Vereine und
Organisationen wird, wie bisher, kein Benützungsentgelt eingehoben.

2.

ELTERNBEITRÄGE IN STÄDT. KINDERGÄRTEN UND SCHÜLERHORTEN
Ab dem Kindergartenjahr 2021/22 werden folgende Elternbeiträge (inkl. 10% USt.) festgesetzt:

2020/21
EUR
2–4
4–6
Jahre Jahre
Ganztageskindergarten
monatl.
Kindergarten bis max.
13:00 Uhr monatl.
Halbtageskindergarten
monatl.
Schülerhort (1-2
Tage/Woche) monatl.
Schülerhort (3-5
Tage/Woche) monatl.
Mittagstisch – Kindergarten
Mittagstisch - Schülerhort

2021/22
EUR
2 – 4 Jahre

4 – 6 Jahre

31,70

31,70

32,30

1,89%

32,30

1,89%

0,00

0,00

0,00

+/-0%

0,00

+/-0%

-

-

51,40

52,40

1,95%

73,20

74,70

2,05%

3,80

3,90

2,63%

4,00

4,10

2,50%

Für Kinder ohne Hauptwohnsitz in der Stadt Innsbruck werden folgende Tarife festgesetzt:
2020/21
EUR
4–6
2–4
Jahr
Jahre
e
Ganztageskindergarten
monatl.
Kindergarten bis max.
13:00 Uhr monatl.

129,00

63,20

74,40

0,00

2021/22
EUR
2 – 4 Jahre
131,60

1,98%

4 – 6 Jahre
64,50

1,93%

1,93%

Ergänzend wurde seitens der Fachdienststelle angeregt, dass von der Einhebung des
Auswärtigenzuschlages beim pädagogischen, städtischen Personal (inklusive Assistenzkräfte) auf Ansuchen abgesehen werden kann.

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