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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 10-Protokoll-Budget-19-11-2020.pdf

- S.11

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- 805 -

Deswegen ist es für uns in der Verwaltung
ein strategisches Projekt, für das kommende Jahr unser SRB-Werkzeug im
Budgetprozess besser nützen zu können.
Damit erhoffen wir uns, die Geschwindigkeit
der Hochrechnungen zu erhöhen, die
Schnelligkeit der Entscheidungsinformation
zu erhöhen und so auch die politische Willensbildung der Budgetentwürfe zu unterstützen und zu beschleunigen.
Ich komme jetzt kurz zum Ergebnisvoranschlag. Er steht nicht im Zentrum. Der wesentliche Unterschied zum Finanzierungsvoranschlag besteht im Entwurf aus zwei
Positionen. Die Erträge aus der operativen
Verwaltungstätigkeit - auf Seite 8 des Voranschlages -, sowie der Sachaufwand ohne
Transferaufwand sind jeweils bedeutend höher ist als im Finanzierungsaufwand.
Das kommt daher, dass aus dieser doppelten Aufwands- und Ertragssicht einerseits
die Auflösung von Rückstellungen als nicht
zahlungswirksamer Ertrag dargestellt werden. Umgekehrt werden auch Abschreibungen für Abnutzungen unseres Anlagevermögens als Aufwand abgebildet, der nicht zahlungsstromwirksam ist.
Weiters gibt es Verschiebungen aufgrund
unterschiedlicher Kontenklassifizierungen.
Im Zentrum der Diskussion ist normalerweise der Finanzierungsvoranschlag und
deswegen möchte ich nun kurz durch die
Salden durchführen und die wichtigen Planungsdetails darstellen.
Auf Seite 9 des Voranschlages finden Sie in
der oberen Hälfte den Geldfluss aus der
operativen Gebarung, den Saldo 1. Der
Saldo 1 stellt die operativen Einzahlungen
den operativen Auszahlungen gegenüber
und ist im vorliegenden Entwurf mit einem
Minus in Höhe von € 10,2 Mio. negativ.
Nach § 54 Abs. 3 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) müsste für
den Haushaltsausgleich dieser Saldo zumindest so hoch sein, dass die Auszahlungen der planmäßigen Tilgung von Darlehen
gedeckt werden könnten.
Für das Jahr 2021 betragen die planmäßigen Tilgungen rund € 5,1 Mio. Das sind die
im Voranschlagsentwurf ausgewiesenen Tilgungen in Höhe von € 12,7 Mio. Diese sind
um eine Umschuldung in Höhe von
€ 7,6 Mio. bereinigt. Somit ergibt sich ein
GR-(Budget-) Sitzung 19.11.2020

negatives Delta für den Haushaltsausgleich
in Höhe von € 15,3 Mio.
Dieses Ergebnis ist wesentlich auf die ökonomischen Rahmenbedingungen, also die
COVID-19-Pandemie und ihrer Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und Wirtschaft,
zurückzuführen. Indikative Vergleichsrechnungen der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, zeigen
Folgendes:
Wenn man diese Werte mit der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2021 vergleicht - das ist der beste Maßstab, den wir
haben -, zeigt sich, dass die Einzahlung aus
der operativen Verwaltungstätigkeit im
Jahr 2021 durch die Pandemie um ca.
€ 27 Mio. einbrach und sich der Saldo 1 um
rund € 23 Mio. verschlechterte. Dies geschieht nach Berücksichtigung der COVID19-Unterstützung des Landes Tirol in Höhe
von € 12 Mio.
Wesentliche Positionen sind hier einerseits
der prognostizierte Rückgang der Kommunalsteuer andererseits der Rückgang bei
den Ertragsanteilen. Die Ertragsanteile gingen im Vergleich zum Jahr 2019 um 9 %
zurück. Im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2021 haben wir bereits die zugesicherten Unterstützungen des Landes Tirol in
Höhe von € 12 Mio. einfließen lassen.
Auch bei den Auszahlungen der operativen
Gebarung schlägt sich die COVID-19-Pandemie 2021 nieder. Die größten Mehrausgaben im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung gibt es insbesondere bei zwei
Positionen. Einmal sind es die Transfers an
Beteiligungen und einmal sind es die Mehrkosten im Personalbereich. Die Beteiligungen betreffen den Finanzierungsvoranschlag 2021 mit Mehrausgaben in Höhe von
ca. € 5,3 Mio. Im Personalbereich wurden
von der Mag.-Abt. I, Personalwesen, ca.
€ 2,8 Mio. angemeldet. In Summe beträgt
der Personalaufwand im Voranschlagsentwurf inzwischen € 94,4 Mio.
Durch die COVID-19-Pandemie haben wir
aber auch Minderausgaben. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir rund € 1,5 Mio. weniger Landesumlage berücksichtigt haben,
da diese inzwischen auf der niedrigeren Bemessungsgrundlage der Ertragsanteile berechnet wird.