Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 10-Protokoll-Budget-19-11-2020.pdf

- S.71

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Diese Ausgabe – 10-Protokoll-Budget-19-11-2020.pdf
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b. Subventionen:
-

Jahressubventionen (SU):
Verwendungszwecke

Transferleistungen

-

Sondersubventionen (SO): Transferleistungen für Investitionszwecke oder für einen
sonstigen Vermögenszuwachs

c. Deckungsringe: Mittelverwendungsansätze
untergliedern sich in

für

innerhalb

laufende

einer

Konsum-

Finanzstelle;

und

diese

-

Deckungsklassen (DK): laufende, der Höhe nach in der Regel beeinflussbare BetriebsMittelverwendungen

-

Sammelnachweise (SN): zusammengefasste, einheitlich bewirtschaftete BetriebsMittelverwendungen

-

Infrastrukturmittel (IA) innerhalb eines Vorhabens: Mittelverwendungen für die
Infrastruktur, das sind Investitionen, Ersatzbeschaffungen, Ergänzungen und
Instandhaltungen gemäß den jeweiligen Anmeldungen im Referat Budgetabwicklung
und Finanzcontrolling

Gemäß § 60 Abs. 2 Innsbrucker Stadtrecht werden die einzelnen Haushaltsstellen innerhalb eines
Deckungsringes (DK, SN, IA pro Vorhaben) jeweils gegenseitig für deckungsfähig erklärt.
Der Bürgermeister ist ermächtigt, die Deckungsringe nach politischer Zuständigkeit entsprechend
der Ressortführung nach den §§ 35a und 35b leg. cit. festzulegen. Die Übertragung der
Anordnungsbefugnis bleibt davon unberührt. Das Referat Budgetabwicklung und
Finanzcontrolling
ist
ermächtigt,
innerhalb
der
Deckungsringe
sowie
bei
Mittelaufbringungsansätzen nach buchhalterischer Notwendigkeit Haushaltsstellen im Rahmen
der nicht überschreitbaren Höchstbeträge zur sachgerechten Verrechnung von
Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen zu eröffnen.
10. Abschlussbuchungen
Im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung sind die nach den Bestimmungen der VRV 2015 zu
tätigenden Abschlussbuchungen, wie die Dotierung und Auflösung von Rückstellungen, die
Zuweisung und Entnahme von Rücklagen, planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen,
Wertberichtigungen von Forderungen und Abgrenzungen ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt
anzuordnen und mit Vorlage des Entwurfes des Rechnungsabschlusses dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung vorzulegen.

Innsbruck, am 29.10.2020
Der Bürgermeister:

Georg Willi

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