Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 10-Protokoll-Budget-19-11-2020.pdf
- S.77
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Artikel VI
Die Marktgebührenordnung der Stadt Innsbruck, in Kraft getreten am 01.01.2001, zuletzt geändert
durch den Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2019, wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom xx.xx.2020 geändert wie folgt:
Die Marktgebühr nach § 3 der Marktgebührenordnung für die Überlassung von Marktflächen gern .
§ 8 Abs. 1 Ziffer 3, 4, 5 und 8 der lnnsbrucker Marktordnung beträgt je angefangenen Laufmeter
Verkaufsfläche EUR 4, 70.
Artikel VII
Die Vergnügungssteuerverordnung der Stadt Innsbruck, kundgemacht am 06.12.2019, wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom xx.xx.2020 geändert wie folgt:
Die Vergnügungssteuer nach § 2 lit. c der Vergnügungssteuerverordnung beträgt für Wettterminals und Eingabegeräte nach § 2 Abs. 8 bzw. 9 des Tiroler Wettunternehmergesetzes, LGBI.
98/2019, zuletzt geändert durch LGBI. Nr. 80/2020, ab 3 Geräten in derselben Betriebsstätte, EUR
150,00 je Gerät.
Artikel VIII
Diese Verordnung tritt mit 01.01.2021 in Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister
Georg Willi
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