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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf

- S.105

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Die Abgabe von Grünschnitt erfolgt – wenn auch lediglich in zulässigen
Kleinmengen – auch über einer Jahresgesamtmenge von 1.000 kg
kostenlos.
Ebenfalls keine taugliche Dokumentation für eine praktikable Umsetzung der Freimengenregelung – weder bzgl. der Art und Masse der
Grünschnitteinbringung, noch in Abhängigkeit zur Liegenschaft und
zum Eigentümer/Lieferanten – besteht am Standort Kranebitter Allee.
Auch ist nach Ansicht der Kontrollabteilung keine wirksame Kontrolle
gegen die Abgabe von Grünschnittmaterial durch Nicht-Gemeindebürger eingerichtet.
In Bezug auf die Berechtigung zur kostenlosen Abgabe von Grünschnitt
stellte sich heraus, dass diese am Standort Kompostieranlage aufgrund
EDV-technischer Gründe wiederum nur für den ersten registrierten Liegenschaftseigentümer einer Adresse möglich war. Weitere Liegenschaftseigentümer mit identer Adresse sind von der Aufnahme ins digitale Wiegesystem und in Folge von der Anwendung der Freimengenregelung jedoch ausgeschlossen.
Grundsätzlich stellte die Kontrollabteilung fest, dass sich die im Stadtsenat beschlossene Freimengenregelung auf alle Gemeindebürger von
Innsbruck und Ampass erstreckt, die reale Umsetzung jedoch weitere
Einschränkungen vorsieht.
Die Kontrollabteilung stellte zusammenfassend fest, dass die Freimengengrenze für Innsbrucker Gemeindebürger lediglich am Standort der
Kompostieranlage nachhaltig kontrolliert wird. In Verbindung mit den
Grünschnittsammelstellen Recyclinghof und Kranebitter Allee musste
die Kontrollabteilung feststellen, dass bei direkter Materialeinbringung
in die Kompostieranlage eine, im Vergleich zur Beschlusslage, verschärfte Form der Freimengenregelung praktiziert wird, während an
den beiden weiteren Standorten die Freimengenregelung keine Anwendung findet.
Empfehlung zur
Überarbeitung bzw.
Neuregelung der
Freimengenregelung

Die Kontrollabteilung sprach eine Empfehlung aus, die aktuelle Regelung der begrenzt kostenlosen Abgabe von Grünschnitt zu überarbeiten, um u. a. standortabhängig unterschiedliche Handhabungen zu
vermeiden oder allenfalls auch eine grundsätzliche Neuregelung der
kostenlosen Grünschnittabgabe in Erwägung zu ziehen.

Reaktion im
Anhörungsverfahren

Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Grünanlagen mit, dass zwischenzeitlich auch eine Registrierung für mehr als einen Eigentümer
pro Liegenschaftsadresse möglich wurde und somit die reale Umsetzung der Freimengenregelung auf diese erweitert werden konnte. Die
Empfehlung bzw. Anregung der Kontrollabteilung, die Freimengenregelung zu überarbeiten bzw. neu zu regeln, wurde amtlicherseits befürwortet.

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Zl. KA-07578/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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