Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf
- S.109
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Preisabweichung
Im Zuge der Prüfung stellte die Kontrollabteilung, dass die real verrechneten Einheitspreise in zwei Positionen von den durch den Stadtsenat beschlossenen Ansätzen abwichen. Im Anhörungsverfahren informierte das Amt für Grünanlagen, die entsprechende Korrektur im
Verrechnungssystem umgehend vorgenommen zu haben.
8.5 Barverkäufe Kompostieranlage
Einnahmensituation
Die von Mitarbeitern der Kompostieranlage durchgeführte Verrechnung
von Leistungs- und Veräußerungserlösen im Zuge der Abgabe von
Mähgut, Laub, Baum- und Strauchschnitt, Blumen und Friedhofsabfällen, Holz, Humus etc. und dem Verkauf von u. a. Komposterde, Humus, Hackschnitzel oder auch Rindenmulch durch Private und Betriebe
aus Innsbruck und Umgebung erfolgt entweder durch Lieferschein mit
nachfolgender Rechnungslegung an den Kunden oder vor Ort direkt
durch Barzahlung.
Im Jahr 2014 wurden aus rd. 3.800 Barverkäufen insgesamt
€ 38.834,83 vereinnahmt, welche gemäß Aufzeichnungen des Referats
Stadtgartendirektion aus Veräußerungserlösen für die Produktion und
den Verkauf von Kompostmaterial (Vp. 2/813000+807000) und Leistungserlösen aus der Entgegennahme von u. a. kompostfähigem Grünschnitt (Vp. 2/813000+810000) stammten. Im Vergleichszeitraum 2013
betrugen die Barerlöse € 31.054,75 inklusive eines geringfügigen Anteils von € 121,50 aus dem Barverkauf von Hackschnitzel.
Datenerfassung
Für die Verrechnung werden die im Zuge der Ein- und Ausfahrt in die
Kompostieranlage durch einen städtischen Mitarbeiter ermittelten Daten (Fahrzeug- und Adresserfassung, Angaben zum eingebrachten
Material bzw. gekauften Produkt, jeweils Messung des Fahrzeuggewichts) mittels Software erfasst und je nach Anforderung Rechnungen
oder Lieferscheine generiert.
Bareinnahmen
Alle jene Leistungserlöse und Verkäufe, welche durch den Kunden vor
Ort in bar erstattet werden, werden mit Quittungsnummer und Bruttorechnungsbetrag – sortiert nach Voranschlagspost – manuell (händisch) in einer digitalen Tabelle erfasst. In Gesamthöhe dieser manuell
geführten Liste werden die Bareinnahmen vom Leiter der Kompostieranlage zur Einzahlung auf die entsprechenden einnahmeseitigen Voranschlagsposten des städtischen Haushalts gebracht.
Beanstandung und
Empfehlung
Im Rahmen der Überprüfung der tabellarischen Monatsaufstellungen
musste die Kontrollabteilung feststellen, dass in einigen wenigen Fällen
Barerlöse doppelt in die Tabelle aufgenommen wurden, wodurch sich
die Summen der entsprechenden Monate anteilig erhöhten. Eine Kontrolle der mit Einnahmen aus den Barerlösen bebuchten Voranschlagsposten zeigte, dass die Buchungen mit den Monatssummen der Tabellenaufstellungen übereinstimmten, woraus sich ergibt, dass theoretisch
ein höherer Betrag an Barerlösen bei der Stadtkasse zur Einzahlung
gelangt sein müsste, als vereinnahmt wurde. Bei der laut Mitarbeiter
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Zl. KA-07578/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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