Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf
- S.113
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Ergänzend wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass
der ausbezahlte Betrag einen Nettobetrag darstellte. Die Summe von
€ 600,00 verstand sich dem Honorarangebot zufolge „exkl. MwSt“. Aus
Sicht der Kontrollabteilung hatte eine ordnungsgemäße Rechnung des
Unternehmens einen 20 %igen Umsatzsteuerbetrag in Höhe von
€ 120,00 zu berücksichtigen. Die Kontrollabteilung empfahl den mit der
Auszahlung tangierten Sachbearbeitern des Amtes für Personalwesen,
in dieser Angelegenheit eine Klärung vorzunehmen, was im Zuge der
Prüfung auch geschehen ist. Die Bereinigung wurde vom Amt für Personalwesen sofort nach Beanstandung durch die Kontrollabteilung im
Sinne der ausgesprochenen Empfehlung vorgenommen.
Im Anhörungsverfahren wurde vom Amt für Personalwesen darauf
verwiesen, dass die leider irrtümlich erfolgte Auszahlungsanordnung
auf Basis des Honorarangebotes anstelle der erforderlichen Rechnung
umgehend – nach Aufzeigen durch den zuständigen Mitarbeiter der
Kontrollabteilung – berichtigt worden ist.
Schlussabrechnung
Projekt „Dachgeschoßausbau Rathaus MariaTheresien-Straße 18“
Über das Projekt „Dachgeschoßausbau Rathaus Maria-Theresienstraße 18“ wurde von der Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG)
gegenüber der Stadt Innsbruck Ende Februar 2015 die Schlussabrechnung gelegt. Diesen Umstand nahm die Kontrollabteilung zum Anlass,
die Schlussabrechnung im Hinblick auf ihre rechnerische Richtigkeit zu
prüfen. Unter Berücksichtigung zweier nachträglicher Abrechnungskorrekturen (eine davon unmittelbar aufgrund der Prüfung der Kontrollabteilung) präsentierte sich die Schlussabrechnung wie folgt:
Die Nettokosten beliefen sich ursprünglich auf eine Summe von
€ 220.706,24. Das gesamte von der IISG weiter zu verrechnende Vorsteuervolumen – lediglich 19 % der Vorsteuerbelastung sind abzugsfähig; 81 % der Vorsteuer verbleiben bei der Stadt als Kostenbelastung –
belief sich auf einen Betrag von € 35.913,82. Der Gesamtbetrag von
€ 256.620,06 wurde der IISG mittels zweier Teilzahlungen von jeweils
€ 80.000,00 und einer Schlusszahlung in Höhe von € 96.620,06 überwiesen.
Betreffend eine Abrechnungsposition (im Bereich der Planungsarbeiten) wurde die Sachbearbeiterin der IISG nach Übermittlung der
Schlussrechnung an die Stadt Innsbruck darauf aufmerksam, dass diese irrtümlich doppelt verrechnet worden ist. Der darauf entfallende Betrag von netto € 1.500,00 zzgl. € 243,00 an nicht abziehbarer (also weiter zu verrechnender) Vorsteuer, in Summe also € 1.743,00, wurde der
Stadt Innsbruck zurücküberwiesen.
Im Zuge der durchgeführten Abrechnungsprüfung wurde die Kontrollabteilung auf eine weitere Position aufmerksam, bei der nach ihrer Einschätzung eine Korrektur erforderlich war. Im Bereich der Spenglerund Schlosserarbeiten wurde eine Verrechnungsposition über den Betrag von netto € 1.303,37 zzgl. € 260,67 USt in der Abrechnung insofern bereinigt, dass dieser Posten infolge eines offensichtlich geleisteten (Versicherungs-)Rückersatzes storniert worden ist. Auffällig war für
die Kontrollabteilung jedoch, dass lediglich der Nettobetrag von
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Zl. KA-06025/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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