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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf

- S.83

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Im Kalenderjahr 2014 hat die Stadt Innsbruck durch Ausübung einer
eingeräumten Kaufoption das Grundstück Nr. 2025/1 mit Kaufvertrag
vom 15.04.2014 außerbücherlich erworben. In weiterer Folge wurde
diese Liegenschaft mit Vertrag vom 01.08.2014 zwecks einer möglichen Wohnbebauung in die IIG & Co KG eingebracht.
Vertragsentgelt

Eine Vorschreibung eines allfälligen Anerkennungszinses sowie eines
Verwaltungskostenbeitrages für beide Grundstücke Nrn. 2025/1 und
188/7 war weder aus den vorliegenden Dokumenten noch auf telefonische Nachfrage beim zuständigen Bereichsleiter der Bestandnehmerbuchhaltung der IISG eruierbar.
9.2 Grundstück Nr. 2263/3 (Hans-Flöckinger-Promenade)

Bittleihe

Mit Vereinbarung vom 04.07.1997 wurde einem Landwirt das städtische Grundstück Nr. 2263/3, KG Hötting, im Ausmaß von 4.547 m²,
gegen jederzeitigen Widerruf zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassen.

Vertragsentgelt

Für diese bittleihweise Grundüberlassung wurde ein jährlicher Anerkennungszins in Höhe von € 43,60, sowie ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von € 2,18 und eine jährliche Grundsteuerpauschale in
Höhe von € 3,27 vereinbart. Beim Verwaltungskostenbeitrag gab es
zwischenzeitlich eine Erhöhung auf € 5,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer im Sinne des StS-Beschlusses vom 24.02.2010.
9.3 Grundstück Nr. 826/4 (Stadlweg Nr. 17)

Bittleihe

Zur ausschließlichen gärtnerischen Nutzung überlässt die Stadt Innsbruck einem gemeinnützigen Verein, dessen Ziel die Unterstützung
und Begleitung von wohnungs- und arbeitslosen Frauen und Männern
ist, gegen jederzeitigen Widerruf das städtische Gst. Nr. 826/4, KG
Amras. Vertraglich (Bittleihe vom 13.07.2010) wurde u.a. vereinbart,
dass die Errichtung von Bauwerken nicht gestattet sei bzw. der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Stadt Innsbruck bedarf.

Nutzungsänderung
Prekarium

Auf Anfrage des Obmannes dieses gemeinnützigen Vereins hat die
Stadt Innsbruck mit Schreiben vom 28.10.2010 die Genehmigung zur
Umgestaltung und Nutzungsänderung (Abstellen von Fahrzeugen vereinszugehöriger Mitarbeiter) des Grundstückes unter der Voraussetzung der jederzeitigen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erteilt.
Mit E-Mail vom 29.01.2015 hat der Prekarist erneut bei der Stadt Innsbruck angesucht, um ein Flugdach auf dem städtischen Grundstück
errichten zu dürfen, das in weiterer Folge als Holzlagerstätte genützt
werden soll. Der Zweck dieser Holzlagerstätte sei, einerseits das Gebäude Stadlweg 17 mit Holz zu beheizen und andererseits durch die
Aufarbeitung von Brennholz weitere Arbeitsmöglichkeiten für die dort
zu betreuenden Frauen und Männer schaffen zu können. Eine dementsprechende Entscheidung von Seiten der zuständigen Dienststelle
stand zum Zeitpunkt der Prüfung noch aus.

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Zl. KA-02044/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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