Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf

- S.92

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teilt war und die restlichen Saisonarbeiter (davon 5 halbtags) ihren
Dienst in der Stadtgartendirektion versahen.
Unterkunft der Partien –
Empfehlung

Die Instandhaltung von Grünanlagen war insgesamt in 17 Partien unterteilt. Den Partieführern stand wiederum ein Techniker (insgesamt 3)
vor.
Aufgrund der geographischen Einteilung von Arbeitsgruppen (Partien),
haben einige dieser Gruppen Ihre Betriebsstätte nicht in der Dienststelle Trientlgasse 13, sondern sind in Ihrem zugeteilten Gebiet untergebracht. Bei den Unterkünften für die Partien handelte es sich um Liegenschaften, die entweder im Eigentum der Stadt Innsbruck standen
oder von der Stadt Innsbruck angemietet wurden. Für eine dieser Unterkünfte, die im Eigentum der IIG & Co KG steht, bestand jedoch keine schriftliche Vereinbarung. Die Kontrollabteilung empfahl daher, eine
schriftliche Vereinbarung für die Nutzung der Räumlichkeit herbeizuführen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Grünanlagen der Kontrollabteilung mit, dass die empfohlene vertragliche Vereinbarung zur Nutzung der erwähnten Räumlichkeiten angestrebt wird.

Arbeitszeitaufzeichnungen – Anregung

Die Arbeitszeitaufzeichnung erfolgte im Referat Grünanlagen – Planung und Bau automatisiert über das städtische Zeiterfassungssystem.
Beim Referat Stadtgartendirektion wurde lediglich die Organisationseinheit Verwaltung – Büro ebenfalls automatisch erfasst. Für die restlichen Mitarbeiter wurde eine händische Stundenaufzeichnung geführt.
Die Kontrollabteilung hält ergänzend dazu fest, dass das Gesetz keine
konkrete Form für Arbeitszeitaufzeichnungen vorsieht. Die händischen
Aufzeichnungen wurden anschließend in eine Datenbank übertragen,
mit deren Hilfe die zeitlich relevanten Informationen (Überstunden,
Urlaub, Krankenstände) verwaltet wurden.
Die Kontrollabteilung regte an, die Richtigkeit der händischen Stundenaufzeichnungen (speziell der aufgezeichneten Überstunden und
Gefahrenzulagen) durch die städtischen Arbeitnehmer mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.
In der Stellungnahme wurde seitens des Amtes für Grünanlagen die
Einführung eines internen Systems zur Umsetzung der Anregung zugesichert.

Überstunden und Bereitschaftsdienst

Im Jahr 2013 sind insgesamt 902,5 und im Jahr 2014 in Summe
726,25 Überstunden angefallen. Der Großteil der Abweichung der beiden Jahre (insgesamt 176,25 Stunden) resultierte laut der Aussage
des Amtsvorstandes hauptsächlich aus einem Schadensereignis im
Oktober 2013, bei welchem durch Schneefall massive Baumschäden
entstanden sind. Die notwendigen Aufräumungsarbeiten hatten entsprechende Überstunden zur Folge.
Aufgrund des Winterdienstes, den das Amt für Grünanlagen durchführt, ist in den Wintermonaten ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, mit
dem man auf die Anforderungen der Wetterverhältnisse reagieren

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Zl. KA-07578/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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