Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.143
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5 Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
Allgemeines
Aufgrund des finanziellen Volumens der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe (MuAB) im Referat „Wohnbauförderung“ erachtete es die Kontrollabteilung als sinnvoll, die Entwicklung der Ausgaben dieser Beihilfe gesondert darzustellen. Die Kontrollabteilung hält fest, dass die gegenständliche Prüfung keine Akteneinschau der einzelnen Mietzins- und
Annuitätenbeihilfen beinhaltete, da die Entscheidung über die Gewährung einer Beihilfe dem Land Tirol obliegt. Die Kosten der Beihilfe trägt
zu 70 % das Land Tirol und zu 30 % die zuständige Gemeinde. Ein
Ansuchen um eine Beihilfe ist samt den erforderlichen Unterlagen beim
zuständigen Gemeindeamt bzw. im Falle der Stadt Innsbruck beim
Stadtmagistrat einzureichen und wird jeweils (auch Folgeansuchen) für
ein Jahr bewilligt.
Richtlinie der MuAB
Im Jahr 1965 wurde die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe als freiwillige
Sozialleistung des Landes und der Gemeinden eingeführt. Die Stadt
Innsbruck hat ebenfalls 1965 beschlossen, der Richtlinie für die Gewährung von Mietzins- und Annuitätenbeihilfe beizutreten. Diese Richtlinie wird durch Beschluss der Landesregierung gefasst und wurde seit
Bestehen der MuAB mehrmals geändert.
Die Beihilfe wird für die Bezahlung der Wohnungsaufwandsbelastung
von nicht wohnbaugeförderten Wohnungen gewährt und hängt neben
dem Wohnungsaufwand vom (Familien-)Einkommen, der Wohnungsgröße und von der Personenanzahl des Haushaltes ab.
Die derzeit geltende Fassung der Richtlinie ist mit 01.01.2011 in Kraft
getreten und sieht einen maximalen anrechenbaren Wohnungsaufwand pro m2 förderbare Nutzfläche von € 3,50 vor, der über Ansuchen
einer Gemeinde für das jeweilige Gemeindegebiet ausnahmsweise bis
zu € 5,00 (wie im Falle der Stadt Innsbruck) erhöht werden kann.
Für Studenten sieht die Richtlinie abweichende Regelungen vor.
Städtischer Anteil der
MuAB
Unterjährig zahlt das Land die Beihilfe zur Gänze an die Beihilfenempfänger aus und schreibt der Stadt Innsbruck den jährlichen Mitfinanzierungsanteil am Jahresende in einer Gesamtsumme vor. Der städtische
Anteil der Beihilfe (30 %) wird im Buchhaltungssystem der Stadt Innsbruck auf der Vp. 1/480010-751001 (Lfd. Transferzlg.-Land-Teilersatz
Mietenbeihilfe) eingewiesen.
Im Jahr 2003 beliefen sich die laufenden Ausgaben der Stadt Innsbruck für die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe noch auf € 2.165.861,70.
Im Jahr 2013 ist dieser Betrag auf € 4.529.510,40 angestiegen. Dies
entspricht einer Steigerung von € 2.363.648,70 oder rund 109 % in
einem Zeitraum von 10 Jahren. Die Steigerung von 2012 auf 2013 stellt
mit € 420.017,40 den höchsten betragsmäßigen Anstieg dar.
Anträge für MuAB in
Innsbruck
Auch bei den Anträgen ist in den letzten Jahren ein Aufwärtstrend dokumentiert worden. Im Jahr 2003 wurden noch 4.838 Anträge vom Referat Wohnbauförderung bearbeitet. Bis ins Jahr 2013 erhöhte sich die
Zahl der Anträge auf 8.692. Dies entspricht einem Anstieg um rd. 80 %
bzw. einem Plus von 3.854 Einreichungen, die im Jahr 2013 gegenüber
2003 zu bearbeiten waren.
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Zl. KA-05750/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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