Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.84
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- 687 -
Gebarung des Amtes "Berufsfeuerwehr",
KA 8252/2013 angeführten und über Direktrechnungen ausbezahlten Brandsicherheitswachdiensten Aufforderungen zu Abgabennachzahlungen durch das Finanzamt
Innsbruck bzw. Sozialversicherungsträger
übermittelt wurden, werden die aufgrund
dieser Nachforderungen zu entrichtenden
Geldbeträge unter dem Titel "Barauslagenersatz" rückerstattet.
Mag. Abwerzger, Haager, Dengg, Ing. Ebner, Gregoire und Vescoli, alle eigenhändig
Im Bericht der Kontrollabteilung betreffend
die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Amtes "Berufsfeuerwehr",
KA 8252/2013, wird ab Seite 14 der Brandsicherheitswachdienst beleuchtet. Dabei
wird u. a. angeführt (Seite 17), dass im Jahre 2012 ein Betrag in Höhe von € 141.240,-aufgrund von Direktabrechnungen an die
Bediensteten zur Auszahlung gekommen
ist. Es wird dazu angeführt, dass dieser Betrag 1 : 1 ausbezahlt wurde, sohin der
Rechnungsbetrag gegenüber der in Anspruch zu nehmenden Firma gleich lautete
als jener Betrag, der an die Bediensteten
ausbezahlt wurde.
Daraus ergibt sich, dass für die direkt verrechneten Kosten im Jahre 2012
(€ 141.240,--) keine Sozial- und Finanzamtsabgaben bezahlt wurden, weshalb zu
befürchten war, dass die Bediensteten
nachträglich selbst die Steuerlast für die erbrachten Dienste zu erbringen hätten.
In diesem Zusammenhang wurde Bgm.Stellv. Kaufmann in einer dringenden Anfrage der gefertigten Fraktionen vom
24.04.2014 ersucht, u. a. folgende Frage zu
beantworten:
4.
Ist es richtig, dass leitende Organwalter
der Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, jenen Bediensteten dieser Einrichtung,
die "inkriminierende Brandsicherheitswachdienste" ausgeführt haben, vorschreibt bzw. nahelegen möchte, die
Steuerlast für die durchgeführten
Brandsicherheitswachdienste selbst zu
leisten?
Entgegen der Beantwortung dieser dringenden Anfrage wird nun von Mitgliedern der
Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, berichtet,
dass seitens des Finanzamtes Innsbruck
nunmehr Aufforderungen zu AbgabennachGR-Sitzung 16.10.2014
zahlungen an sie gerichtet worden seien.
Dies, obwohl die Einsätze in Dienstkleidung
und auf Anweisung von Vorgesetzten der
Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, vollzogen
wurden. Eine Information, dass es sich bei
den Abgeltungen um Brutto-Beträge handelte, erfolgte nicht.
Es geht nicht an, dass in gutem Glauben
handelnde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
städtischer Dienststellen aufgrund von Fehlern ihrer Vorgesetzten finanzielle Nachteile
erleiden müssen!
Bedeckungsvorschlag: Über Mehreinnahmen aus den Abgabenertragsanteilen.
56.4
I-OEF 98/2014
Verbesserung des Stadtbildes
und Erhöhung der Sauberkeit in
den Stadtteilen, Maßnahmenpaket
(GRin Gegoire)
GRin Gregoire: Ich stelle gemeinsam mit
meiner Mitunterzeichnerin und meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Hinblick auf die Erhöhung der Lebensqualität der Innsbrucker Wohnbevölkerung
und der Gäste werden die zuständigen Ämter des Stadtmagistrats beauftragt, ein
Maßnahmenpaket zur Verbesserung des
Stadtbildes und zur Erhöhung der Sauberkeit in den Stadtteilen auszuarbeiten. Dieses soll insbesondere folgende Maßnahmen
beinhalten:
1.
Die Ausarbeitung eines effizienten Reinigungssystems für Verkehrswege,
städtische Parks und andere öffentliche
Flächen mit dem Ziel, eine möglichst
durchgängige Reinhaltung der angeführten Bereiche zu gewährleisten.
2.
Ein Initiativprogramm zur Sanierung
von Altbau-Fassaden, insbesondere
auch in den Stadtteilen Pradl und Wilten.
3.
Einen Sanierungsplan für die Annasäule in der Maria-Theresien-Straße.
Gregoire, Mag. Abwerzger, Dengg, Ing. Ebner, Haager und Vescoli, alle eigenhändig
Die Attraktivität einer Stadt wird maßgeblich
vom Anblick beeinflusst, den sie bietet.