Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 10_Kurzprotokoll_15.11.2018_gsw.pdf

- S.17

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 10_Kurzprotokoll_15.11.2018_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Gender-Hinweis

Die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen
wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit
grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert und gelten
gleichermaßen für Frauen und Männer.
2 Geschäftsbesorgung

Ausgliederung
Städtischer
Liegenschaften

Im Jahr 2003 (alle Wohn- und Geschäftsgebäude sowie der Großteil
der kommunalen Einrichtungen) und im Jahr 2007 (städtische Sportund Freizeitanlagen) wurde die Ausgliederung der städtischen Liegenschaften aus der Verwaltung der Stadt Innsbruck durch Gründung der
IIG KG, IIG und IISG durchgeführt.

Geschäftsbesorgung

Im Eigentum der Stadt Innsbruck verblieben bestimmte bebaute und
unbebaute Liegenschaften, welche seither von der IISG verwaltet werden. Der Leistungsaustausch zwischen der IISG und der Stadt Innsbruck ist in einem Geschäftsbesorgungsvertrag geregelt. Die Geschäftsbesorgung umfasst dabei insbesondere die Tätigkeiten eines
Immobilienverwalters und Bauträgers.
2.1 Bauträger IISG

Bauträger IISG

Die Notwendigkeit zur Gründung der eigenständig operierenden IISG
hat sich v.a. aus steuerlichen Gründen ergeben. Als Hauptaufgabe
wurde ihr die Geschäftsbesorgung hinsichtlich der Verwaltung des bei
der Stadt Innsbruck verbliebenen Liegenschaftsvermögens zugewiesen. Zur Verwaltung dieses Liegenschaftsvermögens bedient sich die
IISG der Personalressourcen der IIG KG.

Geschäftsbesorgungsobjekt Umbrüggler Alm

Bei der Umbrüggler Alm handelt es sich um ein so genanntes Geschäftsbesorgungsobjekt, das die IISG als Bauträger abgewickelt bzw.
verwirklicht hat. Die hierfür anfallenden Tätigkeiten sind von der Gesellschaft im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Stadt Innsbruck
ausgeführt worden. Als Ansprechpartner seitens der Stadt Innsbruck
haben im Wesentlichen das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
der MA IV sowie das in der MA III angesiedelte Amt für Land- und
Forstwirtschaft (LuF) fungiert.

Personal- und
Sachverrechnung

Hinsichtlich der Verrechnung von Personalkosten hielt die Kontrollabteilung fest, dass die Kosten für jene Bedienstete, welche der IIG KG
von der Stadt Innsbruck zur Dienstleistung überlassen werden und
Dienstleistungen im Rahmen der Geschäftsbesorgung erbringen, von
der Stadt direkt getragen werden.
In Bezug auf jene Bediensteten, die in einem Dienstverhältnis zur IIG
KG stehen, werden die mithilfe eines Aufteilungsschlüssels ermittelten,
nachweislich angefallenen Personalkosten in Höhe des tatsächlichen
Aufwandes der Stadt Innsbruck in Rechnung gestellt.
Der für die Verrechnung der Personalkosten erarbeitete Aufteilungsschlüssel stellt auch die Grundlage für die Abrechnung des von der
Stadt Innsbruck zu übernehmenden Betriebs- und Sachaufwandes der
IISG dar.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-04653/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

2