Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 10_Kurzprotokoll_15.11.2018_gsw.pdf
- S.26
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Die MA IV stimmte der Empfehlung der Kontrollabteilung vollinhaltlich
zu und brachte ergänzend ein, dass aus ihrer Sicht die künftige Finanzierung, Beauftragung und buchhalterische Abwicklung ähnlich gelagerter Projekte von einem Projektverantwortlichen direkt durchgeführt
werden sollte.
8 Kostenentwicklung
8.1 Kostenschätzung
Unternehmensbereich – Sämtliche Zahlungen der Stadt Innsbruck, welche im Rahmen des
Berechtigung zum
Neubaus „Umbrüggler Alm“ getätigt wurden, erfolgten überwiegend
Vorsteuerabzug
über Haushaltsposten des Außerordentlichen und in einigen Fällen des
Ordentlichen Finanzhaushalts des Ansatzes 843000 Alpbesitz. Dieser
Ansatz befindet sich vollumfänglich im sogenannten Unternehmensbereich, wodurch beinahe sämtliche Aufwendungen aufgrund der Berechtigung zum Vorsteuerabzug netto zu Buche schlugen. Aus diesem
Grund handelt es sich in den folgenden Ausführungen um monetäre
Nettobeträge. Umsatzsteuerbeträge und Bruttokosten werden ggf. explizit ausgewiesen.
Kostenziel zum
Zeitpunkt des
Realisierungswettbewerbes
Im Rahmen des durchgeführten Realisierungswettbewerbes Ende 2013
wurde ein Kostenziel in Höhe von € 1.300.000,00 vorgegeben. Davon
umfasst waren die Kostengruppen (KG) 2, 3, 4 und 6 gemäß Önorm
B 1801-1, d.h. die Bauwerkskosten für Rohbau, Technik und Ausbau
sowie die Kosten für Außenanlagen. Nicht beinhaltet waren die Kosten
der KG 1 - Aufschließung (Kanal, Wasser und Strom; aufgrund der exponierten Lage und fehlender Vorkenntnis nicht abschätzbar) und der
KG 5 - Einrichtung (bspw. küchentechnische Anlagen, Möbel etc.) welche durch den Auftraggeber Stadt Innsbruck zu budgetieren waren
sowie die Kosten für Planungsleistungen, Nebenleistungen und Reserven (KG 7 - 9).
Angenommener
Kostenrahmen zum
Februar 2014
In einer ersten Kostenschätzung der im Wettbewerb siegreichen
und anschließend mit den Architekturleistungen beauftragten Architektenarbeitsgemeinschaft (ARGE) wurden auf Basis des Wettbewerbsentwurfs die Kosten für die Kostengruppen 1 - 6 mit insgesamt
€ 1.526.000,00 ermittelt. Hinsichtlich des im Wettbewerb vorgegebenen
Kostenziels von € 1.300.000,00 betrugen die Aufwendungen für die
KG 2 - 4 u. 6 rd. € 1.161.000,00.
Die Kosten für Planungsleistungen (KG 7) und Reserven (KG 9)
wurden mit insgesamt rd. € 304.000,00 angegeben. Unter Berücksichtigung der angegebenen Bandbreite der Kostenschätzung von +/- 15 %
ergab sich für die Kostengruppen 2 - 4 und 6 ein Maximalbetrag von
€ 1.335.150,00.
Kostenschätzung
März 2014
Eine im März 2014 vorgenommene Kostenschätzung ermittelte
für die Kostengruppen 2 - 4 und 6 - 7 Aufwendungen in Höhe von
rd. € 1.640.000,00. Im Vergleich zur Schätzung Februar 2014 lagen die
Bauwerkskosten samt Außenanlagen KG 2 - 4 u. 6 nach Abzug der
Planerleistungen bei ca. € 1.381.000,00 (+ € 220.000,00).
Nach Einbeziehung von Einrichtungskosten in Höhe von € 350.000,00,
Berücksichtigung der zum damaligen Zeitpunkt angenommenen Umsatzsteuer von 20 % und Einrechnung anteiliger Anliegerabgaben be-
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Zl. KA-04653/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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