Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 10_Kurzprotokoll_15.11.2018_gsw.pdf
- S.33
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gemäß Kostenaufteilung IISG – LuF geblieben. Daraus sei ableitbar,
dass die mit der Errichtung der Umbrüggler Alm in Zusammenhang
stehenden Kostenerhöhungen nicht auf jene Leistungen und Baugewerke zurückgeführt werden könnten, für die die Stadt Innsbruck selbst
kostenverantwortlich war. Unter Einbeziehung der Aufwendungen für
die Außengestaltung, die Herstellung der notwendigen infrastrukturellen Versorgungseinrichtungen, die Inneneinrichtung, die Gestaltung
des Naturraumes und der in den ersten Betriebsmonaten getätigten
Zusatzaufwendungen wäre der ursprünglich vom LuF gesteckte
Budgetrahmen von ca. € 540.000,00 eingehalten worden.
Die Kontrollabteilung führt hierzu ergänzend an, dass es sich bei den
vom Leiter des LuF angeführten Kosten für Innenausbau in Höhe von
€ 216.000,00 nur um einen Teil jener von der IISG weiterverrechneten
Kosten in Höhe von € 728.461,77 handelt, die definitiv vom LuF zu tragen waren.
So müssten u.a. auch die Kosten für Kücheneinrichtung und -planung
in Höhe von rd. € 120.000,00 Eingang in die vom LuF vorgenommene
Kostenzusammenstellung finden und über das Budget des LuF finanziert werden.
8.4 Gesamtkostenaufstellung
Gesamtkosten
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Umbrüggler Alm konnte die
Kontrollabteilung folgende Zahlungen identifizieren:
Errichtungskosten gem. Bauabstimmung IISG
Weiterverrechnung der IISG an das LuF
Direkte Aufwendungen LuF gem. Kostenaufteilung
Netzanschlussentgelt
Gesamtkosten
€ 2.146.651,00
€ 728.461,77
€ 254.131,46
€ 36.327,20
€ 3.165.571,43
Zusätzliche
Aufwendungen
Zusätzlich konnte die Kontrollabteilung Leistungen im Umfang von rd.
€ 74.000,00 identifizieren, die über weitere Posten des Ansatzes „Alpbesitz“ im Ordentlichen Haushalt der Stadt Innsbruck durch das LuF
bedeckt wurden und dem Bauvorhaben zugeordnet werden können.
Honorar für
Eigenleistungen der
IISG
Die Abrechnung von Eigenleistungen der IISG erfolgt im Rahmen der
Geschäftsbesorgungsvereinbarung mit der Stadt Innsbruck auf Basis
des tatsächlichen Aufwandes. Im Gegensatz zu Bauvorhaben der IIG
KG bilden sie für Bauvorhaben der IISG keinen Teil jener Planungsleistungen, die innerhalb der Errichtungskosten – gegenständlich
€ 2.146.651,00 – im Zuge der Bauabstimmung abgerechnet wurden.
Dem Bauakt beigelegte Honorarberechnungen der IISG bzw. IIG KG,
wiesen die auf Basis von Bauwerkskosten in Höhe von € 1.800.000,00
ermittelten fiktiven Eigenleistungshonorare für Planung, Projektsteuerung und Bauleitung mit rd. € 135.000,00 aus.
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Zl. KA-04653/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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