Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil1.pdf
- S.54
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Ich glaube, dass es grundsätzlich schon vernünftig ist, wenn es
irgendwie möglich und auch vertretbar ist, die Turnhalle direkt zu belüften
und zu belichten. Dadurch entsteht natürlich eine ganz andere Qualität.
Hinsichtlich der Architektur gibt es, wie wir wissen, immer unterschiedliche Meinungen. Aber, ich glaube, dass dies insgesamt ein sehr ausgereiftes
Projekt ist, dem man die Zustimmung geben sollte. Die Fragestellung, vor
allem die zweite Frage von StR Dr. Patek, betrifft eigentlich den nächsten
Tagesordnungspunkt.
GR Mag. Fritz: Es ist mir auch bewusst, dass wir schon zum
nächsten Tagesordnungspunkt debattieren, aber die Diskussion hat nun
einmal angefangen und daher kann man das auch unter diesem Tagesordnungspunkt abwickeln. Die Situierung dieser Turnhalle könnte genau ein
Punkt sein, der im Zuge des Auflageverfahrens noch einmal zu überlegen
ist. Ursprünglich war eine asymmetrische Anordnung dieser Turnhalle geplant. Ich könnte mir vorstellen, dass die bestehenden Freiflächen, die sehr
groß sind, durch eine wie früher geplante asymmetrisch angeordnete Turnhalle - in Bezug auf die Hauptgebäudeachse - weniger beeinträchtigt werden.
Wenn wir uns schon darauf einigen, dass wir die Turnhalle
einerseits aus Kostengrunden und andererseits aus Gründen der Belüftung
und des natürlichen Lichtes nicht gänzlich vergraben, dann spielt bei der
Situierung der Turnhalle die geringfügigste Beeinträchtigung auf die Spielund Freiflächen bei der Volksschule Sieberersstraße schon eine große Rolle. Die jetzige Anordnung der Turnhalle im Zentrum der Hauptachse des
Gebäudes geht auf eine Forderung des Sachverständigenbeirates nach dem
Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz zurück. Das war nicht die ursprüngliche Planung, weder der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, noch der planenden
Architekten. Ich glaube, dass die Frage im Zuge des Auflageverfahrens und
der Stellungnahmen noch einmal überdacht werden könnte und sollte.
Ich könnte mir vorstellen, wenn eine andere Anordnung der
Turnhalle die Freiflächen weniger beeinträchtigt, dann wäre ich sehr dafür,
wieder einmal den Sachverständigenbeirat nach dem Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz souverän zu ignorieren, was wir nämlich dürfen. Der
Sachverständigenbeirat nach dem Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz hat
GR-Sitzung 4.12.2003