Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil1.pdf
- S.59
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gänger nicht unbedingt auf der Straße gehen müssen. Die Gramartstraße ist
derzeit zirka drei, vier und manchmal fünf Meter breit. Wenn jetzt die Fußgänger dort spazieren und ein Auto vorbeifährt, dann müssen diese zum
Teil neben der Straße gehen oder darauf achten, wie sie sich mit dem Auto
begegnen.
Dazu kommt noch, dass derzeit auf der Gramartstraße ein
Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen verordnet ist. Anderseits haben wir
aber eine rege Bauentwicklung im Bereich Gramart. Dazu kommt noch,
dass die einzigen gut florierenden Gaststätten in diesem Bereich in Gramart
sind. Es ist wirklich nicht einzusehen, dass man die Gramartstraße, die als
asphaltierte Straße besteht, aber überwiegend noch im Eigentum der
Grundbesitzer ist, nicht endlich ablöst und in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde Innsbruck überführt. Gleichzeitig sollte ein Fußweg realisiert
werden, der den vielen Spaziergängern die Möglichkeit gibt, ein sicheres
Spazieren auf der Hungerburg zu gewährleisten.
Besuchen Sie einmal am Freitag, Samstag oder Sonntag die
Hungerburg, denn dann sehen Sie, dass Tausende von Spaziergängern am
Weg sind. Wir müssen diesbezüglich etwas machen. Frau Bürgermeisterin
sehen Sie sich das einmal an, denn das ist ganz schlimm.
(Bgm. Zach: Die Gramartstraße ist für mich nicht etwas Neues.)
Wenn jetzt schon der Bebauungsplan erarbeitet wird, dann sollte man darauf achten, inwieweit die Verbreiterung der Gramartstraße für die Zukunft
möglich ist.
Die Dringlichkeit ist deshalb gegeben, da der Bebauungsplan
derzeit in Bearbeitung ist und diese Überlegungen miteinfließen sollen.
23.3
I-OEF 94/2003
Bundespolizei Innsbruck, Planstellen, Anfrage an das
Bundesministerium für Inneres (GR Ing. Krulis)
GR Ing. Krulis: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
GR-Sitzung 4.12.2003