Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf

- S.21

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4.

Seit wann liegt Rechtskraft für den
Baubescheid für das Bergiselmuseum
vor?

5.

Welche Auflagen zum Schutz der
Umwelt wurden im vorliegenden Baubescheid erteilt?

6.

Wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind im Baubescheid vorgesehen?

7.

Welche Auflagen sind im Baubescheid vorgesehen, um Nachbarrechte zu schützen, insbesondere Auflagen zum Immissionsschutz?

8.

Welche Auflagen wurden im Baubescheid vorgesehen, die die Verkehrsströme betreffen?

Mag.a Schwarzl e. h.

22.

22.1

Einbringung von dringenden
Anträgen
I-OEF 167/2008
Innsbrucker Festwochen der
Alten Musik GesmbH, Auflösung
(GR Kunst)

GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit
meinem Mitzeichner folgenden dringenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird beauftragt,
in Verhandlung mit dem Land Tirol zu
treten und in diesen die Überführung der
Innsbrucker Festwochen der Alten Musik
GesmbH in die Tiroler Landestheater und
Orchester GmbH Innsbruck zu betreiben.
Kunst und Haager, beide e. h.
Im Bericht des Landesrechnungshofes
VE-0300/9 vom 3.11.2008 werden
zahlreiche Missstände im Rahmen der
Innsbrucker Festwochen der Alten Musik
GesmbH festgestellt. Vor allem hinsichtlich
der effektiven Auslastung durch zahlende
Gäste, der Vergabe von Freikarten, hoher
Bewirtungskosten und der Handhabung
der Personalagenden wurden seitens des
Landesrechnungshofes Kritik geübt.
Insbesondere das Dienstverhältnis mit
Mag.a Wilson wurde beanstandet. Sei es
hinsichtlich zweier "Gehaltsanpassungen"
GR-Sitzung 11.12.2008

in den Jahren 2002 und 2005, der
Überstundenpauschale, der Reisekostenvergütung, der missbräuchlichen Verwendung von dienstlich erworbenen BonusFlugmeilen oder der Benutzung eines
Dienstwagens. Diese Feststellungen des
Landesrechnungshofes erfordern klare
Konsequenzen.
Zudem fordert der Landesrechnungshof
unter anderem aus verwaltungsökonomischen Gründen die Eingliederung der
Innsbrucker Festwochen der Alten Musik
GesmbH in die Tiroler Landestheater und
Orchester GesmbH Innsbruck.
Eine Zusammenarbeit zwischen beiden
Gesellschaften in organisatorischer
Hinsicht sei bereits in der derzeitigen
Situation für die Opernvorstellungen der
Innsbrucker Festwochen der Alten Musik
notwendig, da diese im Großen Haus des
Tiroler Landestheaters aufgeführt werden.
Die Innsbrucker Festwochen der Alten
Musik GesmbH leiste Zahlungen für die
Benutzung der Räumlichkeiten, weiters
werde technisches Personal der Tiroler
Landestheater und Orchester GesmbH
Innsbruck mittels gesonderter Verträge
durch die Innsbrucker Festwochen der
Alten Musik GesmbH angestellt. Zudem
verfüge die Tiroler Landestheater und
Orchester GmbH Innsbruck aufgrund ihrer
Betriebsgröße über entsprechende
Strukturen und personelle Ressourcen für
einen direkten Kartenverkauf während
großzügiger Kassa-Öffnungszeiten sowie
eine intensive Betreuung von AbonnentInnen.
Diese Möglichkeiten könnten auch
verstärkt für die Innsbrucker Festwochen
der Alten Musik genutzt werden. Das für
die Innsbrucker Festwochen der Alten
Musik GesmbH tätige Personal sei zudem
überwiegend auf der Grundlage von
Werkverträgen tätig, sodass sich nicht die
Problematik der "Übernahme" eines
größeren MitarbeiterInnenbestandes
stellen würde. Auch im Bereich Öffentlichkeitsarbeit sowie in rein internen Verwaltungsfragen (z. B.: Rechnungswesen,
Bilanzerstellung) wären Synergieeffekte zu
erzielen.
Bezüglich der Programmgestaltung habe
es aufgrund des speziellen Kernreper-