Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf

- S.32

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einfach schade, wenn über den Herbst
weg bis zum Frühling nur ein paar Schafe
darin weiden.
Ich ersuche um
die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Mehrheitsbeschluss (gegen
GR Federspiel; 1 Stimme):
Der von GR Mag.a Kogler und Mitunterzeichnerin in der Sitzung des Gemeinderates am 23.10.2008 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zugewiesen.

24.4

I-OEF 149/2008
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), "Nachmittagsbildungskarte für SchülerInnen", Ausarbeitung von Vorschlägen sowie Kostenschätzungen (GRin
Mag.a Pitscheider)

GRin Mag.a Pitscheider: Das Problem ist,
dass SchülerInnen, die unter zwei
Kilometer entfernt von ihrer Schule
wohnen, keine Freifahrtkarte bekommen
und somit nicht die Möglichkeit haben, um
€ 8,-- Aufpreis eine Netzkarte zu kaufen.
Vor allem VolksschülerInnen sind davon
betroffen, da die Stadt Innsbruck Gott sei
Dank sehr gut mit Volksschulen ausgebaut
ist. Dadurch fallen viele Kinder unter diese
Zwei Kilometer-Regelung des Bundes.
Es wäre daher wichtig, der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) den Auftrag zu geben, über
eine Lösung nachzudenken, wie man allen
Innsbrucker SchülerInnen eine Netzkarte
günstig zur Verfügung stellen kann.
Derzeit können die SchülerInnen nur eine
Erwachsenenkarte kaufen und das ist für
viele Familien einfach zu teuer.
Ich ersuche
um die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.

GR-Sitzung 11.12.2008

Bgm.in Zach: Es ist einiges überlegenswert und es besteht ja diese Lücke. Es ist
wie immer auch eine Kostenfrage. Wir
können von der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
alles verlangen. Wir bekommen dann die
Kostenaufstellung und diese können wir
im Stadtsenat besprechen. Dann werden
wir sehen, ob wir es durchführen können
oder nicht.
GR Mag. Fritz: Es muss nicht einmal
wahnsinnig viel kosten, aber das Problem
ist aber die bundesgesetzliche Lage.
Wenn Kinder am Nachmittag - also in der
Schwachlastzeit - fahren, dann ist jeder
Cent, welchen diese Kinder zahlen, ein
zusätzlicher Deckungsbeitrag für die
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB), welchem
absolut keine Grenzkosten gegenüberstehen. Aus der betriebswirtschaftlichen Sicht
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) wäre das
eine begrüßenswerte Lösung.
Das Problem ist die Konstruktion des
Familienlasten-Ausgleichsgesetzes
(FLAG), in dem die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt geregelt ist. Dieses Gesetz
schreibt vor, dass der Ersatz für die
Schüler- und Lehrlingsfreifahrt, welchen
die Transportunternehmen über die
jeweiligen Verkehrsverbünde bekommen,
preislich an die billigste Einzelkarte
gebunden ist.
Wir brauchen jetzt eine Konstruktion, mit
Hilfe derer wir jenen Kindern, welche
näher als zwei Kilometer an ihrer Schule
wohnen und daher keine Aufzahlungsmarke von der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt
zu einer Netzkarte bekommen, eine
ähnlich günstige Lösung anbieten können.
Dieser Fahrschein darf aber das gesamte
Tarifgefüge nicht so unterminieren, dass
das Ministerium für Soziales und Konsumentenschutz aufgrund eines günstiger
verfügbaren Fahrttickets die Subvention
für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt
verringern kann. Das ist eine komplizierte
Angelegenheit und deswegen gehört
dieser Punkt in den Innsbrucker Stadtsenat und mit der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
erörtert.