Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf
- S.43
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 911 -
Zu Frage 14.: Ziel der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) ist
es, bis 1.1.2009 alle Energieausweise für
die Bestandsgebäude entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften vorliegen zu
haben.
Zu Frage 15. und 16.: Wie bereits unter
Punkt 14. ausgeführt, werden bis Ende
des Jahres 2008 die Energieausweise
erstellt. Der Umfang dieser Energieausweise umfasst zirka 300 bis 400 einzelne
Energieausweise, eine Auflistung nach
Gebäudetyp, Energieklasse usw. ist
frühestens Mitte Februar 2009 verfügbar.
Zu Frage 17.: Diesbezüglich gibt es bisher
keine Überlegungen. Vielmehr wird
versucht, jene Wohngebäude mit erhöhtem Heizenergiebedarf nach Möglichkeit
zu sanieren.
Zu Frage 18.: Bei Anlagen mit Zentralheizungsanlagen werden Heizverteiler
installiert, die ein individuelles Erfassen
des jeweiligen Verbrauchs ermöglichen,
so dass Einsparungen direkt den NutzerInnen zu Gute kommen. Bei Wohnungssanierungen werden seitens der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
Gasetagenheizungen durch Contracting
eingebaut. Auch hier ist eine direkte
Abrechnung der Heizkosten möglich.
Zu Frage 19.: Nein, das ist nicht angedacht
27.
Aufzeichnung der Sitzungen des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, Allgemeine Handhabung
GR Grünbacher: Zur Geschäftsordnung!
Ich habe drei Fragen zur technischen
Abwicklung, die ich geklärt haben möchte:
1.
Wird hier mit Hilfe einer privaten
Audioanlage von GR Hof die Sitzung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck aufgezeichnet?
2.
Ist das erlaubt bzw. ist eine derartige
private Aufnahme zustimmungspflichtig?
3.
Wie gedenkt der Gemeinderat dies zu
handhaben?
GR-Sitzung 11.12.2008
Falls hier privat aufgenommen wird,
möchte ich das in Zukunft wissen. Sollte
es legal sein, ist es für mich in Ordnung.
Ich möchte das nur geklärt haben.
Bgm.in Zach: Ich habe mich gerade um
eine Klärung bemüht. Es wäre fair
gewesen, wenn GR Hof einfach gesagt
hätte, dass er hier etwas aufnimmt. Es gibt
keine gesetzliche Regelung, deshalb gebe
ich es an die Mitglieder des Gemeinderates weiter. Die Sitzungen des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck
werden von der Mag.-Abt. I, Kanzlei für
Gemeinderat und Stadtsenat aufgenommen und protokolliert. Ich hätte es aber
einfach als anständig und fair empfunden,
wenn uns GR Hof im Vorhinein darüber
informiert hätte.
GR Mag. Fritz: Zur Klarstellung: Wir
denken nicht im Traum daran, den Gang
der Sitzung mitzuschneiden. Es geht
schlicht und ergreifend um die Beantwortung der Anfragen. Im Gegensatz zu
früher, liegen diese Beantwortungen nicht
mehr schriftlich vor bzw. werden nicht
mehr nachträglich an die AnfragestellerInnen in Kopie ausgehändigt. Da wir unsere
Anfragen nicht aus Jux und Tollerei stellen
und mit den Antworten ernsthaft arbeiten
sowie nicht warten wollen, bis nach drei
bis vier Monaten das Protokoll zur
jeweiligen Sitzung vorliegt, nehmen wir die
in einer öffentlichen Sitzung gegebenen
Anfragenbeantwortungen elektronisch auf.
Es wird jedoch nicht die Debatte oder
sonstiges aufgenommen. Die Frau
Bürgermeisterin hat es bereits angemerkt:
Was in einer öffentlichen Sitzung gesagt
wird, unterliegt ja auch keiner Geheimhaltung. Es geht um offizielle Beantwortungen der amtsführenden Verantwortlichen
auf geschäftsordnungsmäßig gestellte
Anfragen, die wir im Volltext zur Kenntnis
nehmen möchten.
GR Hof: Ausgangspunkt ist, dass wir die
Anfragebeantwortungen elektronisch
aufnehmen, seit dem sie nicht mehr
schriftlich ausgefertigt werden. Ich sehe
das allerdings nicht so eng wie GR
Mag. Fritz. Ich behalte mir auch vor,
einzelne Punkte und Diskussionen
mitzuschneiden, welche für mich interessant sind, um sie hinterher noch einmal