Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf
- S.91
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getilgt werden, 0,6 % davon fallen in den mittleren Laufzeitenbereich
(5 – 7 Jahre Restlaufzeit). Ungefähr 29,7 % der Maastricht-Schulden
weisen eine Restlaufzeit von mehr als 10 Jahren (Endtilgungsjahr 2021
und 2022) auf.
7 Vermögens- und Schuldenrechnung
Vermögens- und
Schuldenrechnung
In Anlehnung an die bundesrechtlichen Vorschriften hat die Stadt Innsbruck gemäß IStR der Jahresrechnung eine Vermögensrechnung anzuschließen, in welcher der Anfangsbestand, die Veränderungen und der
Endstand des Vermögens und der Schulden der Stadt nachzuweisen
sind.
Die Gliederung der Aktiv- und Passivposten des Vermögens- und
Schuldennachweises wurde vom UGB übernommen und stimmte mit
den im Unternehmensrecht gesondert auszuweisenden Bilanzposten
überein.
Veröffentlichungspflicht
Die Vermögensrechnung 2007 wurde mit Datum 27.5.2007 erstellt. Wie
bereits erwähnt, lag die Jahresrechnung 2007 jedoch in der Zeit vom
21.4.2008 bis einschließlich 4.5.2008 zur allgemeinen Einsichtnahme
auf. Die Kontrollabteilung stellte somit fest, dass der Veröffentlichungspflicht in Bezug auf den Vermögens- und Schuldennachweis 2007 nicht
entsprochen worden ist.
Abschreibung
Die stichprobenartige Einschau in die vorgelegte Vermögensrechnung
zeigte, dass die Zugänge der Immateriellen Vermögensgegenstände
(wie die GWG) erst im Folgejahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Die Kontrollabteilung hat diesbezüglich bereits im Bericht über die
Prüfung der Jahresrechnung 2006 angeregt, die Durchführung einer
Bewertung des Anlagevermögens bereits im Jahr der Anschaffung ins
Auge zu fassen.
Im Rahmen der Stellungnahme teilte die MA IV mit, dass sie nach erfolgter Kosten-Nutzenanalyse zum Ergebnis gekommen sei, dass mit
den derzeit zur Verfügung stehenden technischen Ressourcen der Empfehlung der Kontrollabteilung nicht nachgekommen werden kann.
Anteile an verbundenen
Unternehmen
Bei der Prüfung der Beteiligungen, ausgewiesen unter der Bilanzposition Finanzanlagen, stellte die Kontrollabteilung fest, dass darunter auch
die Anteile an der Inn-Bus GmbH, an der Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH, an der Innsbrucker Stadtbau GmbH, an der Innsbrucker
Stadtmarketing GmbH, an der IVB und Stubaitalbahn GmbH und an der
Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft mbH ausgewiesen worden sind.
Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 244 Abs. 4 UGB, wonach „als Rechte, die einem Mutterunternehmen zustehen, auch die
einem Tochterunternehmen zustehenden Rechte gelten …“, besteht
auch gegenüber den aufgezählten Gesellschaften die Mehrheit der
Stimmrechte, womit diese unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen auszuweisen wären.
ZI. KA-09480/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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