Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_01.12.2016.pdf
- S.6
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Zusatz zum
BESORGUNGSAUFTRAG
betreffend die "Öffentlichen Beleuchtung"
auf dem Gebiet der Stadt Innsbruck
(zu Punkt 1.)
abgeschlossen zwischen
Auftraggeberin
Landeshauptstadt Innsbruck
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck,
im Folgenden kurz "Stadt" genannt
und
Auftragnehmerin
Innsbrucker Kommunalbetriebe
Aktiengesellschaft
Salurner Straße 11
6020 Innsbruck
im Folgenden kurz "IKB" genannt
wie folgt:
PRÄAMBEL
1. Die Stadt hat die IKB mit Vertrag vom 12.06.2014 mit der Besorgung der öffentlichen Beleuchtung auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Innsbruck beauftragt.
2. In Punkt 4.6. des vorangeführten Besorgungsauftrages wurde vereinbart, dass nach 10 Jahren eine Evaluierung der (wertgesicherten) Lichtpunktpauschale dahingehend erfolgt, dass
geprüft wird, ob der vereinbarte Preis pro Lichtpunkt kostendeckend ist oder nicht. Für den
Fall einer Über- oder Unterdeckung im Ausmaß von mindestens 10 % vereinbaren die Parteien, dass eine Zusatzvereinbarung zum gegenständlichen Vertrag abgeschlossen wird,
welche die Lichtpunktpausschale entsprechend neu festsetzt.
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