Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.23
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eingereicht werden , auch spartenübergreifend.
Die Einreichunterlagen sind während einer in der Ausschreibung festgelegten Frist unter
dem Betreff "Hi/de-Zach-Kunststipendium " einzureichen und müssen eindeutig mit dem
Namen des Künstlers / der Künstlerin versehen werden .
Die Einreichung hat in deutscher Sprache und ausschließlich in digitaler Form im PDFFormat per Email an post.kulturamt@jnnsbruck.gv.at zu erfolgen. Die Datenmenge darf
fünf Megabyte (5 MB) nicht überschreiten. Bei der Einreichung von Videoarbeiten müssen
diese pe-kompatibel sein. Es werden keine ausgedruckten Unterlagen oder Datenträger
angenommen.
Die Einreichunterlagen müssen FOlgendes enthalten:
1.
Datenblatt, welches auf der Homepage der Stadt Innsbruck abrufbar ist, mit folgendem
Inhalt:
• Name, Postadresse, Geburtsdatum , Geburtsort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
• Künstlerische Ausbildung (Akademie, Hochschule, Abschluss : wann , bei wem?)
• Auflistung der künstlerischen Tätigkeit in Innsbruck
Das Datenblatt ist auszufüllen , zu unterschreiben und eingescannt den
Einreichunterlagen im PDF-Format beizufügen. Die Daten werden vertraulich behandelt
und mit Ausnahme der Daten aus dem Kurzlebenslauf nicht an Dritte weitergegeben .
2.
Nachweis der Bewerbungsberechtigung anhand eines Scans
• der Geburtsurkunde bzw.
• eines aktuellen Meldezettels aus dem Jahr der Einreichung ;
3.
Aktuelles Werk-Portfolio (mit max. 20 DIN A4-Seiten) mit folgendem Inhalt:
• Kurzlebenslauf des Bewerbers/der Bewerberin
• Kurzbeschreibung zu den Werken oder zum künstlerischen Schaffen des
Künstlers/der Künstlerin
• repräsentative Abbildungen/Fotos der aktuellen Werke bzw. des aktuellen
künstlerischen Schaffens des Künstlers/der Künstlerin bzw. max. zwei Videoarbeiten
Mit der Übermittlung der Einreichunterlagen stimmt der Bewerber / die Bewerberin den
Ausschreibungsbedingungen sowie der Weitergabe der Daten aus dem Kurzlebenslauf an
die Fachjury und - im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums - auch der Veröffentlichung
dieser Daten ausdrücklich zu.
Pro Ausschreibung darf nur eine Einreichung pro Person erfolgen. Eine neuerliche
Einreichung bereits eingereichter Werke ist nicht gültig .
Personen , welche eines der be iden Stipendien bereits erhalten haben, sind zur neuerlichen
Einreichung erst wieder nach sechs Jahren berechtigt.
Die Stadt Innsbruck übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der
eingereichten Dateien. Der/die Bewerber/in ist selbst dafür verantwortlich, dass die
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