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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.35

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Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
3 Ordentlicher Haushalt

Voranschlag und
Jahresrechnung 2014 –
Fristeneinhaltung

Die Erstellung des Voranschlages sowie der Jahresrechnung 2014 erfolgte unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die im Innsbrucker Stadtrecht festgelegten Fristen zur Veröffentlichung des Budgets einerseits und des Jahresabschlusses andererseits wurden wahrgenommen und eingehalten. Seitens der Gemeindebewohner sind keine Einwendungen erhoben worden.

Laufende Ausgaben
der Infrastruktur

Der Voranschlag 2014 sah (einschließlich Nachtragskrediten) einen
Betrag in Höhe von € 4,690 Mio. für laufende Maßnahmen der Infrastruktur vor. Davon wurden insgesamt € 24,0 Tsd. als Bedeckung für
andere Ansätze herangezogen, sodass für Infrastrukturausgaben ein
Voranschlag in Höhe von € 4,666 Mio. zur Verfügung stand. Dieser
Gesamtbetrag verteilte sich auf 80 Planansätze bzw. ein laufendes Anordnungssoll von € 4,301 Mio. Somit ergab sich im Bereich der laufenden Ausgaben der Infrastruktur im Haushaltsjahr 2014 ein effektives
Sparvolumen in Höhe von € 0,365 Mio.

Jahresrechnung 2014

Entsprechend den Bestimmungen des § 70 Abs. 1 IStR sind die Kassen- und Rechnungsbücher mit 01.01. jeden Jahres eröffnet und mit
31.12. des Haushaltsjahres, spätestens jedoch mit 28.02. des folgenden Jahres (Auslaufmonat gemäß IStR), abgeschlossen worden. Dem
Rechnungsabschluss 2014 sind sämtliche nach § 17 Abs. 1 und 2 VRV
erforderlichen Beilagen angeschlossen worden.

Beilagen zum
Gemäß § 17 Abs. 2 Z 7 VRV i.d.g.F. BGBl. II Nr. 118/2007 ist dem
Rechnungsabschluss – Rechnungsabschluss unter anderem „ein Nachweis über den Stand an
umgesetzte Empfehlung Wertpapieren und Beteiligungen am Beginn des Finanzjahres, die Ver-

änderungen während des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und
den Stand am Schluss des Finanzjahres“ anzuschließen. Bereits anlässlich der Prüfung der Jahresrechnung 2012 hielt die Kontrollabteilung fest, dass dieser (bundes-)gesetzlich normierte Nachweis im
Rechnungsabschluss des Jahres 2012 – wie auch in den Vorjahren –
zwar enthalten war, jedoch inhaltlich nach Meinung der Kontrollabteilung nicht vollständig den gesetzlichen Regelungen entsprach. So wurden in diesem Nachweis lediglich die städtischen Beteiligungen abgebildet, nicht jedoch die im städtischen Bestand geführten Wertpapiere.
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, den damals geführten
„Nachweis über den Stand an Wertpapieren und Beteiligungen (gemäß
§ 17 Abs. 2 Z 7 VRV)“ inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben anzugleichen, indem darin auch der Bestand und die jährlichen Veränderungen
der von der Stadt Innsbruck gehaltenen Wertpapiere angegeben werden. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren wurde vom Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV darauf hingewiesen, dass die betreffenden Informationen zu den Wertpapieren bislang im jährlichen
Finanzstatus veröffentlicht worden sind. Gleichzeitig avisierte die zuständige Dienststelle für den Fall, dass darüber hinaus eine Veröffentlichung im Rahmen des Rechnungsabschlusses notwendig sei, eine
entsprechende Umsetzung.
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Zl. KA-07422/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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