Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.49
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Gründen unbedingt notwendigen Überträge aus dem AO-Haushalt
2013 in den AO-Haushalt 2014 zur Genehmigung vorgelegt. Der Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen befasste sich
am 11.03.2014 mit dieser Angelegenheit, der Gemeinderat nahm in
seiner Sitzung vom 27.03.2014 den Antrag zur Übertragung von Kreditresten in der Höhe von € 4.047.800,00 aus dem AO-Haushalt 2013
in den AO-Haushalt 2014 sowie deren Bedeckung aus der Rücklage
des AO-Haushaltes an.
Die Kontrollabteilung stellte in diesem Zusammenhang fest, dass der
Übertrag der nicht verbrauchten Ansätze aus dem Rechnungsjahr 2013
in das Haushaltsjahr 2014 im fünfjährigen Zeitvergleich wieder angestiegen ist.
Folgeausgaben bzw.
Folgeeinnahmen
Eine Grundlage für die jährliche Budgeterstellung im AO-Haushalt bildet der jeweilige Investitionsplan, in dem sämtliche durchzuführenden
Projekte detailliert dargestellt werden. Nach den für die Erstellung des
Investitionsplanes festgelegten Richtlinien sind die Mittelanmelder u.a.
verpflichtet, für neue bzw. alle noch nicht begonnenen Vorhaben ab
einem Gesamtinvestitionsvolumen von € 750.000,00 unbedingt für jedes einzelne dieser Vorhaben die zu erwartenden Folgeausgaben bzw.
-einnahmen, aufgeteilt auf die angegebenen Jahre, zu ermitteln und
bekannt zu geben.
Die Kontrollabteilung hat bereits in ihren früheren Berichten diese Problematik erörtert und auch darauf hingewiesen, dass die Bekanntgabe
der Folgeeinnahmen bzw. -ausgaben für die politische Entscheidung,
ob ein künftiges Projekt tatsächlich verwirklicht werden soll, eine wesentliche Grundlage darstellt. Eine ähnliche Feststellung hat auch der
(Bundes-)Rechnungshof in der Vergangenheit in der Weise getroffen,
als er seinerzeit darauf verwiesen hatte, dass ohne Bekanntgabe dieser Beträge eine wichtige Entscheidungsgrundlage fehlen würde.
Eine stichprobenartige Prüfung der einschlägigen Unterlagen für das
Jahr 2014 ergab, dass diese Auflage mehrfach nicht beachtet worden
ist. Im Rahmen einer in dieser Angelegenheit abgehaltenen Besprechung in der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft argumentierte die zuständige Sachbearbeiterin gegenüber der Kontrollabteilung, dass eventuelle Folgeeinnahmen und/oder -ausgaben mancher
Projekte äußerst schwierig oder in Einzelfällen überhaupt nicht abschätzbar bzw. zu quantifizieren seien. Dieser Argumentation konnte
die Kontrollabteilung durchaus folgen, erinnerte in diesem Zusammenhang allerdings auch an die von der MA IV jährlich verlautbarten
Grundsätze für die Erstellung eines Investitionsplanes. Dort wird
nämlich regelmäßig (konkret im Prüfungsjahr für den Investitionsplan
2014 – 2017 unter der Geschäftszahl IV – 6561/2013 in Pkt. 2.4 – Folgeausgaben/Folgeeinnahmen) unter Hinweis auf eine diesbezügliche
Feststellung des (Bundes-)Rechnungshofes und der Kontrollabteilung
ausdrücklich festgehalten, dass „ohne Bekanntgabe dieser Beträge
eine wesentliche Entscheidungsgrundlage fehlt und …… solche Projekte von der MA IV nicht in den Investitionsplan 2014 – 2017 aufgenommen werden“.
Genehmigung
AO-Budget 2014
Die abschließende Behandlung (zweite Lesung) des AO-Budgets für
das Jahr 2014 fand in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen am 05.11.2013 statt. Dabei wurden
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Zl. KA-07422/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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