Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.53

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2015
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Öffentliche Sparquote
(ÖSQ)

Die Öffentliche Sparquote (ÖSQ) gibt das Verhältnis zwischen dem
Saldo 1 – Ergebnis der laufenden Gebarung (KZ 91) und der Summe
der Ausgaben der laufenden Gebarung (KZ 29) ohne Berücksichtigung
der Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und
marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (A 85 – 89) an.
Diese Kennzahl wird in der Weise interpretiert, dass je höher der Wert
liegt, desto mehr Mittel stehen zur (teilweisen) Finanzierung der Ausgaben der Vermögensgebarung zur Verfügung.
Im Haushaltsjahr 2014 ergab sich mit einem Wert von 9,08 % eine annähernd gleich hohe ÖSQ wie im Vorjahr (2013: 9,11 %). Das Ergebnis
der laufenden Gebarung lag im Jahr 2014 bei € 26,38 Mio. (2013:
€ 26,10 Mio.).

Eigenfinanzierungsquote
(EFQ)

Die Eigenfinanzierungsquote (EFQ) gibt an, in welchem Ausmaß die
Ausgaben der laufenden Gebarung (KZ 29) und die Ausgaben der
Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (KZ 49) durch Einnahmen der laufenden Gebarung (KZ 19) und Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (KZ 39) gedeckt sind.
Werte über 100 % bedeuten, dass Mittel zur Schuldenreduzierung bzw.
zum Aufbau von Rücklagen zur Verfügung stehen. Werte unter 100 %
bedeuten im Umkehrschluss, dass die Finanzierung der angesprochenen Ausgaben durch Finanztransaktionen (z.B. Rücklagenauflösungen,
Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren, Schuldenaufnahmen usw.) zu erfolgen hat.
Für das Haushaltsjahr 2014 errechnete sich eine „negative“ Eigenfinanzierungsquote von 93,92 % (2013: ebenfalls „negative“ EFQ von
97,82 %).
Die Finanzierung des AOH 2014 erfolgte im Wesentlichen einerseits
durch projektbezogene Zuschüsse von Bund und Land bzw. Bedarfszuweisungen des Landes und andererseits aus Eigenmitteln der Stadt
Innsbruck (Zuführung aus dem Ordentlichen Haushalt, Einnahmen aus
Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit, Veräußerung von Wertpapieren
und Beteiligungen, Entnahmen aus Rücklagen, Veräußerung von unbeweglichem Vermögen).
Entgegen der Situation in den Vorjahren mussten jedoch zur teilweisen
Bedeckung von Projekten des Außerordentlichen Haushaltes 2014
bzw. dessen Ausfinanzierung Kreditmittel im Betrag von
€ 19.000.000,00 beansprucht werden.

Schuldendienstquote
(SDQ)

Die Schuldendienstquote (SDQ) sagt aus, welcher prozentuale Anteil
der öffentlichen Abgaben (Eigene Steuern – KZ 10, Ertragsanteile –
KZ 11 und Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen
und -anlagen – KZ 12) für den Schuldendienst, also Kapital- und Zinstilgung, aufgewendet werden muss.
Für das Jahr 2014 ergibt sich eine SDQ (inkl. Leasingverpflichtungen)
in Höhe von 0,18 % (2013: 0,19 %) der öffentlichen Abgaben bzw. ein
Gesamtschuldenstand in Höhe von € 13,04 Mio. (2013: € 13,28 Mio.).

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07422/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

20