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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.55

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Wird eine Investition in den Abschnitten 85 – 89 mit Geldmitteln aus
einer Darlehensaufnahme bedeckt, dann wirkt sich sowohl die Investition (ausgabenseitig) als auch die Darlehensaufnahme (einnahmenseitig) auf das Maastricht-Ergebnis aus. In Summe ändert bzw. verschlechtert sich das Maastricht-Ergebnis daher nicht.
Bezogen auf die Stadtgemeinde Innsbruck bedeutet das für das Haushaltsjahr 2014, dass sich die mit Darlehensmitteln bedeckten Investitionen des AOH in den Abschnitten 85 – 89 im Betrag von
€ 11.968.052,73 auf das Maastricht-Ergebnis 2014 nicht (verschlechternd) auswirken.
Im Gegensatz dazu belasten die mit den restlichen Darlehensmitteln
bedeckten AOH-Investitionen des Jahres 2014 im UA 846000 – Wohnund Geschäftsgebäude im Betrag von € 7.031.947,27 letztlich das
Maastricht-Ergebnis. Dies deshalb, da einerseits die diesbezüglichen
Investitionen (Ausgaben) in den Ausgaben der Vermögensgebarung
ohne Finanztransaktionen (maastricht-)wirksam sind. Andererseits bleiben die für die Bedeckung dieser Ausgaben vereinnahmten Mittel aus
Darlehensaufnahmen als Einnahmen aus Finanztransaktionen bei der
Berechnung des Maastricht-Ergebnisses unberücksichtigt.
7 Vermögens- und Schuldenrechnung
Rechtsgrundlage

In Anlehnung an die bundesrechtlichen Vorschriften (VRV) hat die Stadt
Innsbruck gemäß § 71 Abs. 2 IStR der Haushaltsrechnung (Jahresrechnung) eine Vermögensrechnung anzuschließen, in welcher der
Anfangsbestand, die Veränderungen und der Endstand des Vermögens
und der Schulden der Stadt nachzuweisen sind.

Veröffentlichungspflicht

Die Vermögensrechnung 2014 lag in der Zeit vom 04.05. bis einschließlich 18.05.2015 zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Somit ist der Veröffentlichungspflicht in Bezug auf den Vermögens- und Schuldennachweis des Jahres 2014 entsprochen worden.

Gliederung

Die Einschau in die vorgelegte Vermögensrechnung zeigte, dass sich
die Gliederung der Aktiv- und Passivposten des Vermögens- und
Schuldennachweises der Stadt Innsbruck an den gemäß § 224 Abs. 2
UGB gesondert auszuweisenden Bilanzposten orientiert hat und somit
an das Unternehmensrecht angeglichen worden war.
Den im Anhang zur Vermögensrechnung 2013 zu entnehmenden Angaben folgend, knüpft der Vermögens- und Schuldennachweis an die
Daten des Vorjahres an und wies sämtliche Vermögensgegenstände,
Kassenbestände, Rücklagen, Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten der Stadtgemeinde Innsbruck zum Stichtag
31.12.2014 aus.

Finanzanlagen

Zum 31.12.2014 wurden die Finanzanlagen mit einer Summe von rd.
€ 46,4 Mio. ausgewiesen, wobei die Unterteilung dieser Bilanzposition
dem gesetzlichen Gliederungsschema nach § 224 Abs. 2 A III UGB
entsprechend erfolgte.

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Zl. KA-07422/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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