Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.62
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(zu Punkt 14.)
Zl. KA-07476/2015
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN
DES REFERATES SCHULVERWALTUNG
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen des
Referates Schulverwaltung eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 16.11.2015 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 04.11.2015, Zl. KA-07476/2015
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfungsvorbemerkungen
Prüfkompetenz
Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) unter anderem beauftragt, die
Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu
prüfen. Nach § 74a Abs. 2 leg. cit. kann sich die Prüfung dabei auf die
gesamte Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken. In
Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an
§ 74c IStR hat die Kontrollabteilung in der MA V – Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft eine stichprobenartige Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Referates Schulverwaltung vorgenommen.
Prüfungsschwerpunkte
Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung wurden
von der Kontrollabteilung dabei vorrangig auf
das Tätigkeitsprofil und die Produkte,
die Kostenrechnung,
die Personalausstattung,
die Entwicklung der Schülerzahlen in den städtischen Volksschulen
und Neuen Mittelschulen,
die Abwicklung (Vorschreibung bzw. Bezahlung) von Betriebsbeiträgen gemäß Tiroler Schulorganisationsgesetz für den sprengelfremden Schulbesuch von Schülern,
die Finanzierungssituation im Freizeitbereich des Betreuungsteiles
der schulischen Tagesbetreuung,
das Abrechnungsprocedere betreffend die Personalkosten von
„Schulhelfern“ im Zusammenhang mit der Unterstützung von schulpflichtigen Kindern mit Behinderung und
die Entwicklung der in der Postenklasse „Entgelte für sonstige Leistungen“ verbuchten Ausgaben mit dem Hauptaugenmerk auf Ausgaben für die Football Akademie (Neue Sportmittelschule HöttingWest) sowie für die Flag Football Schülerliga Innsbruck
gelegt.
Zu den beiden letztgenannten Prüfungsschwerpunkten merkte die Kontrollabteilung an, dass die amtsinterne Zuständigkeit für diese beiden
Bereiche nicht beim Referat Schulverwaltung angesiedelt war/ist. Dennoch nahm die Kontrollabteilung im Rahmen der durchgeführten Ein…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07476/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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