Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.71
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(LGBl. Nr. 52/1982) hinsichtlich der für den politischen Bezirk Innsbruck-Stadt festgelegten Schulsprengel außer Kraft gesetzt.
Im Rahmen einer dritten Verordnung ebenfalls vom 14.08.2012 (LGBl.
Nr. 104/2012) wurde auch die Verordnung bezüglich des für den öffentlichen Polytechnischen Lehrgang Pradl-Ost in Innsbruck definierten
Schulsprengels (LGBl. Nr. 97/1994) außer Kraft gesetzt.
Die Kontrollabteilung hielt somit fest, dass für den Bereich der Innsbrucker Haupt- und Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und der Polytechnischen Schule zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung (seit
01.09.2012) keine Schulsprengel existierten.
Die Recherche nach den Ursachen für diese Außerkraftsetzung der
maßgeblichen Sprengelverordnungen durch die Landesregierung
ergab, dass diese im Zusammenhang mit einer letztlich erfolgten „Umsprengelung“ der Gemeinde Ellbögen (im Zuge der seinerzeitigen Auflassung der Volksschule Erlach) in Verbindung standen. Diese Umsprengelung machte naturgemäß Änderungen der damals bestehenden Verordnungen notwendig.
Offensichtlich ist es im Bereich des Amtes der Tiroler Landesregierung
bei der (teilweisen) Aufhebung der Verordnungen zu einem Irrtum gekommen. Im Zuge der erforderlichen Änderungen der Schulsprengelverordnungen wurde offenbar fälschlicherweise davon ausgegangen,
dass die Verordnungskompetenz hinsichtlich neuer Sprengelverordnungen für die betroffenen Innsbrucker Schulen beim Stadtmagistrat
Innsbruck als für den politischen Bezirk Innsbruck-Stadt zuständige
Bezirksverwaltungsbehörde lag. Aus diesem Grund wurden die dargestellten Verordnungen mit der Überlegung (teilweise) außer Kraft gesetzt, dass der Stadtmagistrat selbst die neuen Sprengelverordnungen
erlassen solle/würde. Nachdem die für Innsbruck definierten Sprengel
jedoch nicht bloß einen politischen Bezirk (Innsbruck-Stadt), sondern
auch Gemeinden des (weiteren) politischen Bezirkes Innsbruck-Land
beinhalteten, wäre entsprechend den Regelungen des TSchOG die
Landesregierung für die Änderung bzw. Neufestsetzung der Schulsprengel zuständig gewesen (bzw. aktuell auch zuständig). Die Kontrollabteilung betonte, dass dieser Irrtum ihrer Einschätzung nach dem
Land Tirol zuzuordnen ist, wenngleich der beschriebene Sachverhalt
auch von den im Stadtmagistrat Innsbruck zuständigen Stellen offenbar
bis zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung unbemerkt blieb.
Die Kontrollabteilung empfahl, ehestmöglich mit den Fachdienststellen
im Land Tirol Kontakt aufzunehmen, um durch (Neu-)Festlegung der
Schulsprengel den gesetzeskonformen Zustand gemäß Tiroler Schulorganisationsgesetz herzustellen.
Im Anhörungsverfahren wurde dazu mitgeteilt, dass mit den Fachdienststellen im Amt der Tiroler Landesregierung Kontakt aufgenommen worden wäre. Von der Tiroler Landesregierung wurde am
07.07.2015 eine neue Pflichtschulsprengelverordnung für die öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen in Tirol – kundgemacht am
13.08.2015 – erlassen.
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Zl. KA-07476/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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