Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.85
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Nach einer erfolgten Absprache zwischen dem Vertreter der Kontrollabteilung und dem Referatsleiter Schulverwaltung nahm dieser –
unter Verwendung der Argumentation der Kontrollabteilung – Kontakt
mit dem Land Tirol auf. Letztliches Ziel war es, doch eine Förderung
der Tagesheimgruppen in der Schule am Inn zu erreichen.
Die Kontrollabteilung empfahl, die aufgenommenen Verhandlungen mit
dem Land Tirol fortzuführen sowie Abrechnungs- bzw. Nachweisaktivitäten gegenüber dem Land Tirol vorzunehmen, um letztlich eine Förderzusage für die bestehenden Tagesheimgruppen in der Schule am
Inn zu erreichen. Diese Angelegenheit konnte bis zum Abschluss der
Prüfung der Kontrollabteilung zu einem für die Stadt Innsbruck positiven Abschluss gebracht werden, indem vom Land Tirol eine Fördersumme von € 385.000,00 (€ 55.000,00 für 7 Tagesheimgruppen) flüssiggestellt und von der Stadt Innsbruck vereinnahmt wurde.
Förderungen von
Bund und Land
langfristig nicht
abgesichert
Von der Kontrollabteilung wurde bei langfristiger Betrachtungsweise
darauf hingewiesen, dass die dargestellten Bundes- und Landesförderungen (Gesamtausmaß im Schuljahr 2013/2014 € 839.427,43 für Personalkosten) aufgrund der Befristung der diesen Förderungen zugrunde liegenden Vereinbarungen und Richtlinien auf längere Sicht nicht
abgesichert waren. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung besteht
für die Stadt Innsbruck ein langfristiges Finanzierungsrisiko insofern,
als die diesbezüglichen finanziellen Belastungen ohne entsprechende
Förderungen von Bund und Land (bei Beibehaltung der derzeitigen
Elternbeiträge) zur Gänze die Stadt Innsbruck treffen würden.
8 Schulhelfer für Kinder mit Behinderung
UN-Behindertenrechtskonvention
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (in Österreich mit 26.10.2008 in Kraft) haben die Vertragsstaaten das Recht
behinderter Menschen auf Bildung ohne Diskriminierung anerkannt. Bei
der Verwirklichung dieses Rechts sind innerhalb des allgemeinen Bildungssystems angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des
Einzelnen zu treffen und die Rahmenbedingungen für die Inklusion zu
verbessern. Das Ziel einer inklusiven Schule ist, dass von allen schulpflichtigen (pflegebedürftigen) Kindern ein individuell für sie erstelltes
Bildungsangebot unentgeltlich in Anspruch genommen werden kann.
Schulhelfer
Den schulpflichtigen Kindern, die über ihre Behinderung hinaus eine
weitergehende pflegerische Betreuung benötigen, werden an den in
der Zuständigkeit der Stadt Innsbruck geführten allgemeinbildenden
Pflichtschulen (Volks- und Hauptschulen bzw. Neuen Mittelschulen
sowie Sonderpädagogisches Zentrum – SPZ – Schule am Inn) im
Rahmen ihrer schulischen Ausbildung sogenannte Schulhelfer beigestellt.
Die Schulhelfer haben die Aufgabe, individuelle Dienste für ein selbstbestimmtes Leben der Kinder mit Behinderung im schulischen Umfeld
bereit zu stellen bzw. ihnen einen barrierefreien Schulbesuch dort zu
ermöglichen, wo dieser nicht ohnehin durch bauliche Maßnahmen an
öffentlichen Gebäuden nach den Bestimmungen des BundesBehindertengleichstellungsgesetzes hergestellt worden ist.
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Zl. KA-07476/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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