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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.91

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Personalkosten
Schulhelfer von
sprengelfremden
Kindern mit
Behinderung –
Empfehlung

Im Rahmen ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass in den
von der ISD verrechneten Personalkosten auch Ausgaben für Schulhelfer enthalten waren, die sprengelfremde behinderte Kinder u.a. seit
dem Schuljahr 2008/09 pflegerisch unterstützt haben. Recherchen dazu haben ergeben, dass die – sich aus der Betreuung der vier in diesem Bericht bereits erwähnten sprengelfremden Kinder ergebenden –
Kosten für den Personalaufwand bis zum Prüfungszeitpunkt Juli 2015
keiner Weiterverrechnung unterworfen worden sind.
Das Stundenausmaß der im Schuljahr 2013/14 betreuten sprengelfremden Kinder belief sich den Berechnungen der Kontrollabteilung
zufolge auf insgesamt 2.168,21 Stunden. Die für die sprengelfremden
Kinder ermittelten Personalkosten haben insgesamt rd. € 57,8 Tsd.
betragen, der für diese Kinder im angeführten Schuljahr erhaltene Zuschuss belief sich auf insgesamt rd. € 37,6 Tsd. Demzufolge hat die
Stadt Innsbruck im betreffenden Schuljahr den Personalaufwand für
andere Gemeinden in Höhe von rd. € 20,2 Tsd. fakultativ übernommen.
Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, umgehend mit den betroffenen Gemeinden Kontakt aufzunehmen und (rückwirkend) Vereinbarungen in Bezug auf die Rückerstattung von Personalkosten betreffend die Anstellung von Schulhelfern für die ihrem Wohnort zugehörigen Kinder mit Behinderung abzuschließen. Zudem regte die Kontrollabteilung an, rechtlich abzuklären, ob und auf wie viele Jahre rückwirkend eine Rückzahlungsverpflichtung der Wohnortgemeinden für die
in den vergangenen Jahren angefallenen Personalkosten besteht.
Auch wurde das Referat Schulverwaltung angehalten, um die Überwälzung der Personalkosten bezüglich der für die im Schuljahr 2014/15
(neu) aufgenommen zwei Kinder mit Behinderung und zusätzlichem
Betreuungsbedarf (SPZ – Schule am Inn und VS Angergasse) angestellten Schulhelfer bemüht zu sein.
Dazu führte die MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport in
ihrer Stellungnahme aus, dass eine Kontaktaufnahme mit den betreffenden Gemeinden bereits erfolgt sei. Außerdem wurde die Kontrollabteilung darüber informiert, dass der Zuschuss zu den Personalkosten
für die Schulhelfer der sprengelfremden Kinder mit Behinderung bereits
durch die Stadt Innsbruck vereinnahmt wurde.

Personalkosten
Schulhelfer für
Nachmittagsbetreuung –
Empfehlung

Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung im Zuge ihrer Einschau in die
Unterlagen für das Schuljahr 2014/15 festgestellt, dass v.a. die im SPZ
beschäftigten Schulhelfer nicht nur während der Unterrichtszeit, sondern auch in der Nachmittagsbetreuung (Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung) ihre Hilfskraft zur Verfügung gestellt haben.
Beispielsweise sind im eben angeführte Schuljahr rd. 120 der von den
Schulhelfern zu leistenden rd. 470 Wochenstunden oder 25,38 % des
Gesamtstundenausmaßes der Schulhelfer des SPZ – Schule am Inn
für die Unterstützung behinderter Kinder im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung aufgewendet worden. Unter der Annahme eines verrechneten Stundensatzes in Höhe des vom Land Tirol gewährten Stundensatzes von netto € 15,77 pro Stunde, beliefen sich die Personalkosten (120 Wochenstunden x 38,7 Schulwochen x € 15,77) für

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Zl. KA-07476/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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