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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.23

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Beanstandung und
Stellungnahme

Die Kontrollabteilung beanstandete die Verknüpfung von nicht in Beziehung stehenden und in der Sache fremden Angelegenheiten, wie im
gegenständlichen Fall die Kombination der Neuvermietung von Flächen für die Tanzschule bzw. der Beendigung des Mietverhältnisses im
Stadtsaalgebäude mit den Subventionszahlungen für Tanzveranstaltungen.
In ihrer Stellungnahme wies die IIG KG darauf hin, stets bemüht zu
sein, eine solche Verknüpfung von nicht in Beziehung stehenden und
in der Sache fremden Angelegenheiten möglichst zu vermeiden, dies
jedoch oftmals nicht im alleinigen Entscheidungs- und Einflussbereich
der IIG KG läge. Im gegenständlichen Fall stellte die Einbindung der
Subventionszahlungen in den Mietvertrag jedoch eine von Seiten des
Mieters geforderte Grundvoraussetzung für die Beendigung des ehemaligen und den Abschluss des aktuellen Mietverhältnisses dar.
Die MA IV bestätigte der Kontrollabteilung ebenfalls, dass die gewählte
Vorgangsweise unüblich, aber im konkreten Fall nicht vermeidbar gewesen wäre. Ein Scheitern der Verhandlungen hätte mit Blick auf die
Realisierung des „Haus der Musik“ erhebliche Unsicherheiten mit sich
gebracht und allenfalls einen Rechtsstreit mit hohem Prozessrisiko
hervorgerufen.
2.3 Erwerb Miteigentum Wilhelm-Greil-Straße 23
2.3.1 Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 12.07.1993
Die Freiwillige Rettung Innsbruck – Bezirksstelle Innsbruck-Stadt des
österreichischen Roten Kreuzes – Landesverband Tirol war bis ins
Jahr 1993 alleinige Eigentümerin der Liegenschaft EZ 890 GB 81113
Innsbruck mit Gst .1386. Mit Unterzeichnung des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 12.07.1993 erwarben Herr Dr. J. N. und
Frau M. N. Wohnungseigentum von in Summe 636 der 3.910 Gesamtanteile.
2.3.2 Kaufvertrag vom 05.02.2007
Mit Kaufvertrag vom 05.02.2007 verkaufte die Österreichisches Rotes
Kreuz - Freiwillige Rettung Innsbruck der Käuferin M. N. GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn S. N., die verbleibenden 3.274
Wohnungseigentumsanteile zum Preis von € 1.233.333,33.
2.3.3 Vereinbarung und Kaufvertrag vom 12.09.2007
Die Vereinbarung umfasst den Verkauf einer Teilfläche von ca. 100 m²
des Gst 1386 (EZ 890) Wilhelm-Greil-Straße 23. Der Kaufpreis betrug
€ 1.000,- pro m². Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages stellte sich
heraus, dass bereits in früheren Jahren (Kaufvertrag v. 18.06.1993) rd.
31 m² der betroffenen Teilfläche des Gst .1386 an die Käuferin bzw.
deren Rechtsvorgängerin verkauft und auch verbüchert wurden. Für
die verbleibende Fläche von 69 m² bestand zum Zeitpunkt der Prüfung
ein bewilligter Teilungsplan eines befugten Vermessungsbüros. Eine
entsprechende Abänderung im Grundbuch aufgrund der Grundstücksteilung und -übertragung der Restteilfläche war nicht durchgeführt,
aber im Rahmen einer Neuparifizierung der Liegenschaft Wilhelm-

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Zl. KA-04149/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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