Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.34
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Vereinbarungsgemäß reduziert sich die Zuschussleistung dann, wenn
die Gesamtsumme aller für das Museumsprojekt erreichbarer Zuschüsse das Ausmaß von 50 % der Errichtungskosten bzw. des jährlichen Betriebsabganges übersteigen. Diesbezüglich besteht eine entsprechende Informationspflicht der Museumsbetreiberin an die Stadt
Innsbruck.
Die Fördervereinbarung unterliegt den Bestimmungen der Subventionsordnung der Stadt Innsbruck in der jeweils geltenden Fassung.
Zum Nachweis der Errichtungskosten sollte nach Fertigstellung des
Museums bzw. bis längstens 01.04.2013 eine Vorlage der vollständigen Rechnungsunterlagen durch die Museumsbetreiberin erfolgen. Im
Anschluss an die Prüfung und Anerkennung der Rechnungsunterlagen
durch die Stadt Innsbruck war die Anweisung der Subventionszahlung
vorgesehen.
Der jährliche Abgang ist ebenfalls durch entsprechende Unterlagen
nachzuweisen. Hierzu hat die Museumsbetreiberin spätestens drei
Monate nach Abschluss des Kalenderjahres anhand von Originalbelegen eine Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenübersicht sowie
eine vollständige und detaillierte Jahresabrechnung zwecks Einsichtnahme und Prüfung vorzulegen. Die jährliche Transferzahlung zur
Teilbedeckung eines gegebenen Betriebsabgangs sollte von der Stadt
Innsbruck nach Prüfung und Anerkennung bis spätestens 01.07. des
Folgejahres angewiesen werden.
Investitionszuschuss
Bis zum Zeitpunkt der Prüfung war durch die Stadtgemeinde Innsbruck
eine Transferzahlung in Höhe des Maximalbetrages von € 450.000,geleistet worden.
Die Kontrollabteilung musste in diesem Zusammenhang feststellen,
dass sich der von der Museumsbetreiberin erbrachte Nachweis der
Errichtungskosten ausschließlich auf eine vermeintliche Kostenaufstellung sowie eine Originalrechnung in Höhe von € 517.850,- stützte. Originalbelege und weitere Abrechnungsunterlagen waren den durch die
MA V zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht zu entnehmen.
Beanstandung und
Empfehlung
Die Kontrollabteilung merkte zu den beigebrachten Unterlagen kritisch
an, dass diese nach ihrer Ansicht nicht als ausreichender Nachweis
über die vereinbarungsgemäße Verwendung der Fördermittel im Rahmen der Errichtung des Museumsprojekts gewertet werden können.
Eine Subventionszahlung hätte bis zum Nachweis weiterer Errichtungskosten lediglich in Höhe von 25 % des vorgelegten Originalbelegs, somit € 129.462,50, vorgenommen werden dürfen. Die Kontrollabteilung verwies in diesem Sinne auf die geltenden Bestimmungen gemäß städtischer Subventionsordnung und die abgeschlossene
Fördervereinbarung zwischen Stadt Innsbruck und der Museumsbetreiberin vom 27.11.2012.
Im Zuge der Prüfung empfahl die Kontrollabeilung dem Amt für Kultur
der MA V, weiterführende Unterlagen zu den Errichtungskosten bei der
Museumsbetreiberin anzufordern, um den Vorgaben der Fördervereinbarung zu entsprechen. Diese wurden kurz vor Erreichen des prüfungsrelevanten Stichtages durch die MA V an die Kontrollabteilung
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-04149/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
19