Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.124
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der offenen Fragen in Sachen Veranlagung“ von der damaligen Frau
Bürgermeisterin vorerst nicht unterzeichnet. Konkret wurde der Wirtschaftsprüfer in dieser GV bzw. mittels separatem schriftlichem Auftrag
u.a. beauftragt, den genauen Sachverhalt über die Wertpapierveranlagungen der ISD zu erheben und in weiterer Folge Vorbereitungsarbeiten für Verhandlungen mit den beiden Banken, bei denen die Veranlagungen bestanden haben und Vorgespräche zur Erreichung einer allfälligen Nachbonifizierung durchzuführen. In diesem Zuge sollten vom
Wirtschaftsprüfer auch allfällige Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber den Banken (z.B. infolge unzureichender Aufklärungspflicht usw.) beurteilt werden.
Ergebnisse des
Berichtes des
Wirtschaftsprüfers
Die von der Kontrollabteilung in diesem Bericht getroffenen Aussagen
und Feststellungen decken sich mit jenen des Berichtes des Wirtschaftsprüfers.
Im Zuge der wirtschaftlichen Analyse der erzielten Ergebnisse der
Wertpapierveranlagungen ermittelte der Wirtschaftsprüfer auch so genannte „Opportunitätskosten“ (d.s. Kosten einer Alternativentscheidung
bzw. im gegenständlichen Fall einer Alternativveranlagung) im Zusammenhang mit den beiden Gemischten Fonds. Unter der Annahme, dass
im Jahr 1999 das vorhandene Kapital nicht in die beiden Investmentfonds, sondern risikolos auf ein Festgeldkonto bzw. ein gebundenes
Sparbuch (mit einer Verzinsung zu 3-M-Euribor abzgl. 1/8 %) angelegt
worden wäre, errechnete der Wirtschaftsprüfer im Vergleich zum tatsächlich erzielten Veranlagungsergebnis eine Differenz zu Lasten der
ISD in Höhe von ca. € 430 Tsd.
Zur Frage von eventuellen Haftungsansprüchen gegenüber den beiden
Banken erklärte der Wirtschaftsprüfer in seinem Bericht, dass er solche
grundsätzlich nicht erkennen könne. Dennoch wären seiner Meinung
nach bei Veranlagungen in dieser Höhe von den Banken gewisse Handlungen (z.B. kritische Beobachtung der Fondsentwicklung, Veräußerungsvorschlag zu einem Zeitpunkt, zu dem die Gesamtrendite noch
einigermaßen akzeptabel gewesen wäre) zu erwarten gewesen.
Kulanzzahlungen der
Banken
Auf Initiative der damaligen Frau Bürgermeisterin erfolgten von beiden
Banken Zahlungen am Kulanzwege zur Wiedergutmachung der unbefriedigenden Veranlagungsentwicklung (Hausbank € 12.000,00; weitere
Bank € 10.000,00).
Empfehlung Wirtschaftsprüfer –
zentrale Steuerung
von Wertpapierveranlagungen
Als abschließende Empfehlung an die seinerzeitige Frau Bürgermeisterin sprach sich der Wirtschaftsprüfer in seinem Bericht für eine zentrale
Ausarbeitung bzw. Steuerung von bestehenden bzw. neuen (Wertpapier-)Veranlagungen von Gesellschaften mit städt. Beteiligung durch
einen Finanzexperten aus. Dieser Vorschlag des Wirtschaftsprüfers wird
von der Kontrollabteilung grundsätzlich begrüßt. In Bezug auf die zum
Prüfungszeitpunkt im Rahmen der ISD noch bestehenden Veranlagungen in Garantieprodukte vertritt die Kontrollabteilung allerdings den
Standpunkt, dass für diese Produkte eine Steuerung durch einen „externen Experten“ nicht zuletzt aufgrund allfälliger damit in Verbindung
stehender Kosten nicht erforderlich ist, zumal am Laufzeitende eine
Zl. KA-05050/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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